MANNHEIM (dpa/lsw) — Vom Bordellbesitzer über einen Spielhallenbetreiber bis zum Inhaber eines Tattoo-Shops — mehr als 20 Gegner der Corona-Verordnung sind vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in dieser Woche gescheitert. Die Mannheimer Richter betonten nach Angaben vom Freitag, die Eingriffe in die Berufsfreiheit durch die Zwangsschließung der Betriebe seien zwar gravierend; aber wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Entschädigungsleistungen noch verhältnismäßig. Der 1. Senat wies auch Eilanträge gegen die Abstandsregeln, die Maskenpflicht, die Einschränkungen für Ansammlungen und private Veranstaltungen ab.
In der Vorwoche waren bereits sieben Eilanträge gegen die seit Anfang November geltende Verordnung der Landesregierung abgelehnt worden. Gegen diese Beschlüsse des VGH können keine Rechtsmittel eingelegt werden.