STUTTGART (dpa/lsw) — Weihnach­ten ist vorüber, das Weihnachts­ge­schäft aber noch nicht ganz: Nun werden die verschenk­ten Gutschei­ne einge­löst, wie ein Sprecher des Handels­ver­bands Baden-Württem­berg am Montag in Stutt­gart mitteilte. 

Es seien aufgrund der gestör­ten Liefer­ket­ten in diesem Jahr auch viele Gutschei­ne verschenkt worden, weil es das passen­de Geschenk nicht gegeben habe. Infol­ge der Corona-Beschrän­kun­gen sind die Händler vom Verlauf des Weihnachts­ge­schäf­tes generell sehr enttäuscht.

Auch an Heilig­abend seien die Händler unzufrie­den gewesen. Der Umsatz sei an diesem Tag ein Drittel gerin­ger gewesen als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pande­mie. Der Verband schätzt den Anteil von Artikeln, die nach Weihnach­ten auf Kulanz umgetauscht werden, auf etwa 2,5 Prozent. Der Umtausch wegen Nicht­ge­fal­len ist freiwil­lig. Kunden haben kein Recht darauf, es sei denn, er wurde beim Kauf verein­bart. Anders verhält es sich bei Mängeln: Dann gilt das gesetz­li­che Recht auf Gewährleistung.