LONDON (dpa) — Vor knapp fünf Jahren wurde Boris Becker für zahlungs­un­fä­hig erklärt. Danach musste er sein Vermö­gen offen­le­gen — doch das tat er Ex-Tennis-Star nicht. Zu diesem Schluss kommt eine Gerichts­ju­ry in London.

Im Londo­ner Straf­pro­zess gegen Boris Becker haben die Geschwo­re­nen den deutschen Ex-Tennis­star in mehre­ren Punkten schul­dig gespro­chen. Der 54-Jähri­ge habe seinem Insol­venz­ver­wal­ter Mark Ford Teile seines Vermö­gens vorent­hal­ten, entschied die Jury.

Becker könnte damit theore­tisch eine Haftstra­fe drohen. Das Straf­maß soll am 29. April verkün­det werden. Becker verfolg­te die Urteils­ver­kün­dung mit hochro­tem Kopf. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Becker war am 21. Juni 2017 gericht­lich für zahlungs­un­fä­hig erklärt worden. Die Geschwo­re­nen kamen nun zu dem Schluss, dass er in 4 von 24 Ankla­ge­punk­ten entge­gen der gesetz­li­chen Vorga­ben nicht seinen gesam­ten Besitz offen­leg­te. Bei den Vorwür­fen ging es um Konten und Immobi­li­en sowie mehre­re Trophä­en, darun­ter den Wimble­don-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichti­gen Grand-Slam-Turnier 1985.

Der einsti­ge Ausnah­me­sport­ler hatte die Vorwür­fe strikt zurück­ge­wie­sen. Er habe weder Zeit noch Exper­ti­se gehabt und finan­zi­el­le Fragen daher stets seinen Beratern überlas­sen, hatte Becker vor Gericht ausge­sagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul darge­stellt. Er sei zudem nicht recht­zei­tig infor­miert worden, welche Pflich­ten er nach seiner Insol­venz hatte.

Staats­an­wäl­tin Rebec­ca Chalk­ley schenk­te seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätz­lich Geld auf andere Konten überwie­sen, um es dem Zugriff seiner Insol­venz­ver­wal­ter zu entzie­hen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigen­tü­mer mehre­rer Immobi­li­en einge­tra­gen war, sagte sie in dem Verfahren.