Sitzmann sagte, die Steuer sei mit 1,8 Milli­ar­den Euro im Jahr eine verläss­li­che Einnah­me­quel­le für die Kommu­nen. Der finanz­po­li­ti­sche Sprecher der FDP-Frakti­on, Stephen Brauer, erklär­te, dieses Gesetz werde zu starken Mehrbe­las­tun­gen — insbe­son­de­re von Menschen in Ein- und Zweifa­mi­li­en­häu­sern — führen, selbst wenn die Kommu­nen über die Hebesät­ze versuch­ten, die Steuer­än­de­rung aufkom­mens­neu­tral umzusetzen.

Die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung setzt bei der Grund­steu­er auf ein sogenann­tes modifi­zier­tes Boden­wert­mo­dell. Es sieht vor, dass die Grund­stücks­flä­che und der sogenann­te Boden­richt­wert die Grund­la­ge für die künfti­ge Berech­nung der Steuer sein sollen. Eigen­tü­mer von Wohnge­bäu­den sollen dabei aber im Verhält­nis weniger belas­tet werden. Die Grund­steu­er soll ab 2025 nach dem neuen System berech­net werden.

Der CDU-Finanz­po­li­ti­ker Tobias Wald, erklär­te, es sei wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer werde. Das habe man durch einen Abschlag für Grund­stü­cke erreicht, die überwie­gend zum Wohnen genutzt werden. Der SPD-Abgeord­ne­te Peter Hofelich entgeg­ne­te, dass das grün-schwar­ze Modell nicht überzeu­ge. Die AfD warb in der Vergan­gen­heit für die Abschaf­fung der Steuer. Die Grund­steu­er fällt für jeden Hausei­gen­tü­mer an. Eigen­tü­mer können sie selbst zahlen oder als Neben­kos­ten vollstän­dig auf die Mieter umlegen.

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grund­steu­er­ge­setz beschlos­sen. In das Bundes­mo­dell fließen neben Grund­stücks­flä­che und Boden­richt­wert auch noch Immobi­li­en­art, Netto­kalt­mie­te, Gebäu­de­flä­che und Gebäu­de­al­ter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württem­berg aber nicht begeis­tern. Die Bundes­län­der können vom Bundes­mo­dell abwei­chen, wenn sie eigene Geset­ze verabschieden.