MAGDEBURG (dpa) — Wie geht es weiter mit der Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesund­heits­per­so­nal? Die Gesund­heits­mi­nis­ter der Länder wollen gestuf­tes Verfahren.

Die Gesund­heits­mi­nis­ter der Länder sind sich nach Angaben ihrer Vorsit­zen­den weitge­hend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesund­heits­per­so­nal ausge­wo­gen und in einem gestuf­ten Verfah­ren umzusetzen.

Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzo­gen und umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) in Magde­burg. Es gebe eine große Einig­keit in den Ländern über ein gestuf­tes Verfah­ren ab Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde aller­dings nicht gefasst.

Binnen 14 Tagen sollten die betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten einen Impfnach­weis vorwei­sen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen oder beispiels­wei­se erst eine Impfung haben, sollten weiter­ar­bei­ten dürfen. Es solle auch unter­schie­den werden zwischen Arbeit­neh­mern, die direkt an Patien­ten arbei­ten, und solchen, die andere Tätig­kei­ten ausüben.

Wenn die Arbeit­ge­ber oder Gesund­heits­äm­ter die Gefähr­dung der Versor­gung annäh­men, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpf­ter Arbeit­neh­mer für eine Übergangs­zeit weiter­be­schäf­tigt werden darf, erklär­te Grimm-Benne, die Gesund­heits­mi­nis­te­rin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Aufla­gen wie eine tägli­che Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeits­platz sei möglich.

«Das sind aber alles Einzel­fall­ent­schei­dun­gen. Wir sind der Auffas­sung, es gehört ein geord­ne­tes Anhörungs­ver­fah­ren dazu», sagte Grimm-Benne. Das brauche Zeit. Es gelte der Grund­satz der Verhält­nis­mä­ßig­keit. «Aber: Wir sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgend­wann mal über ein Betre­tungs­ver­bot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.»

Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäf­tig­te in Pflege­hei­men und Klini­ken, aber zum Beispiel auch in Arztpra­xen und bei ambulan­ten Diens­ten, für Hebam­men, Physio­the­ra­peu­ten und Masseu­re. Die Gesund­heits­äm­ter sollen letzt­lich über eventu­el­le Betre­tungs­ver­bo­te entschei­den. Über die Umset­zung hatte es jüngst hefti­ge Diskus­sio­nen gegeben.