Beim Haus- oder Wohnungs­kauf fällt oft eine hohe Provi­si­on für den Makler an. Das schmerzt — gerade in Städten, wo die Preise sehr hoch sind. Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das Immobi­li­en­käu­fer entlas­ten soll.

Wer eine Immobi­lie kauft, muss ab diesem Mittwoch maximal die Hälfte der Makler­cour­ta­ge überneh­men. Das Gesetz, dem Bundes­tag und Bundes­rat schon zugestimmt haben, tritt am 23. Dezem­ber in Kraft.

Bisher übernimmt oft der Käufer komplett die Makler­pro­vi­si­on, die sich je nach Bundes­land unter­schei­det und inklu­si­ve Mehrwert­steu­er bis zu 7,14 Prozent des Kaufprei­ses beträgt. Bis Jahres­en­de wird sie durch die befris­tet gesenk­te Mehrwert­steu­er noch etwas gedämpft auf knapp 7 Prozent.

Weniger Makler­kos­ten entlas­ten Immobi­li­en­käu­fer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnun­gen sehr teuer sind. Da sich die Makler­pro­vi­si­on am Kaufpreis bemisst, können bei Objek­ten für zum Beispiel 400 000 Euro rund 28 000 Euro Makler­pro­vi­si­on anfallen.

Von dem Gesetz profi­tie­ren insbe­son­de­re Immobi­li­en­käu­fer in Berlin, Branden­burg, Bremen, Hamburg und Hessen. Hier trugen bisher die Käufer allein die Makler­kos­ten. In anderen Bundes­län­dern, etwa Nordrhein-Westfa­len oder Bayern, galt eine Teilung der Provision.

«Tatsäch­lich ist es aber so, dass gerade in angespann­ten Märkten fast nur der Käufer zahlt, selbst wenn formal die Provi­si­on geteilt wird», sagt Micha­el Voigt­län­der, Immobi­li­en­ex­per­te am Insti­tut der deutschen Wirtschaft (IW). Nun habe der Verkäu­fer ein echtes Inter­es­se, über die Courta­ge zu verhan­deln, da sie auch ihn treffe.

Überhaupt sei die Makler­pro­vi­si­on in Deutsch­land hoch: In Schwe­den, den Nieder­lan­den oder Großbri­tan­ni­en liege die Provi­si­on oft bei zwei Prozent des Kaufprei­ses oder darun­ter, so das IW. «Ob es auch in Deutsch­land zu solchen Provi­sio­nen kommen wird, ist ungewiss, sicher erscheint, dass ein verstärk­ter Preis­wett­be­werb einset­zen wird.»

Damit das Gesetz nicht umgan­gen wird, sind darin genaue Regeln vorge­schrie­ben. So muss der Käufer seinen Anteil erst dann überwei­sen, wenn der Verkäu­fer seine Zahlung nachge­wie­sen hat. «Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäu­fer die volle Provi­si­on auf den Käufer abwäl­zen», heißt es im Beschluss des Bundes­rats. Neu ist auch, dass für Makler­ver­trä­ge über Häuser und Wohnun­gen künftig die Schrift­form vorge­schrie­ben ist, um Unklar­hei­ten zu vermeiden.

Für eine Entlas­tung von Immobi­li­en­käu­fern bei den Provi­sio­nen hatte sich die SPD einge­setzt, um den Erwerb von Wohnei­gen­tum zu erleich­tern. Hier liegt Deutsch­land im europäi­schen Vergleich weit zurück. Die SPD wollte ursprüng­lich ein Bestel­ler­prin­zip, wie es auf dem Mietmarkt seit 2015 gilt: Wer den Makler beauf­tragt, solle dafür zahlen. Doch damit stießen die Sozial­de­mo­kra­ten auf Wider­stand der Union. Am Ende entstand mit den geteil­ten Provi­sio­nen ein Kompromiss.

Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lambrecht (SPD) erwar­tet, dass die Neben­kos­ten beim Kauf von Wohnei­gen­tum «spürbar» sinken werden. «Von nun an ist die Abwäl­zung der gesam­ten Makler­kos­ten auf den Käufer unzuläs­sig.» Jungen Menschen und Famili­en werde der Umzug in ihr eigenes Zuhau­se und der Aufbau einer
zukunfts­fes­ten Alters­vor­sor­ge erleichtert.

Weniger Kaufne­ben­kos­ten seien zu begrü­ßen, meint der Baufi­nan­zie­rer Inter­hyp. «Kaufne­ben­kos­ten sind ein wesent­li­cher Kosten­block beim Immobi­li­en­er­werb», sagte Mirjam Mohr, Vorstän­din für das Privat­kun­den­ge­schäft bei Inter­hyp. So verlang­ten Banken in der Regel, dass Käufer mindes­tens die Neben­kos­ten mit Eigen­ka­pi­tal finan­zie­ren. Makler­pro­vi­si­on, Grund­er­werb­steu­er und Notar­ge­büh­ren können in Summe aber schon eine hohe Hürde für Käufer sein.

Der Immobi­li­en­ver­band IVD, der unter anderem Makler vertritt, bezeich­ne­te die Neure­ge­lung als «Zeiten­wen­de». Viele Makler müssten ihr Geschäfts­mo­dell umstel­len, sagte IVD-Präsi­dent Micha­el Schick. Das werde in der Corona-Krise nicht leicht. Das neue Gesetz werde die Immobi­li­en­prei­se nicht direkt beein­flus­sen, könne aber Trans­pa­renz und Profes­sio­na­li­sie­rung der Makler­bran­che fördern.

Dennoch übt der Verband Kritik: Die Politik ziele bei der Diskus­si­on um die Erwerb­ne­ben­kos­ten «zu sehr» auf die Makler­pro­vi­si­on, monier­te Schick. Die Politik müsse ihre Hausauf­ga­ben machen und etwa die Grund­er­werb­steu­er senken sowie das Baukin­der­geld entfris­ten. «Ansons­ten sind die Lippen­be­kennt­nis­se zur Förde­rung von Wohnei­gen­tum nichts anderes als eine Abwäl­zung auf Dritte.»