Ein 29 Jahre alter Mitar­bei­ter einer Sanie­rungs­fir­ma hatte das Gold bei Arbei­ten in der leerste­hen­den Wohnung gefun­den und es am vergan­ge­nen Freitag bei der Polizei abgege­ben. Ob der 29-Jähri­ge einen Finder­lohn erhält und wie hoch dieser ausfällt, bedür­fe der juris­ti­schen Abklä­rung, heißt es in einer Mitteilung.