STUTTGART (dpa/lsw) — Von der Corona-Krise betrof­fe­ne Unter­neh­mer, die bei allen Hilfs­pro­gram­men bisher leer ausge­gan­gen sind, können nun eine sogenann­te Härte­fall­hil­fe beantra­gen. «Damit können wir nun auch Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen helfen, die in ihrer wirtschaft­li­chen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbes­se­run­gen und Auswei­tun­gen keinen Zugang zu einem bestehen­den Hilfs­pro­gramm haben», sagte Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) am Mittwoch. Zwar seien starke Instru­men­te zur Unter­stüt­zung von Firmen in der Krise geschaf­fen worden. Doch kein noch so breit angeleg­tes Programm könne alle indivi­du­el­len Problem­si­tua­tio­nen abdecken, beton­te sie.

Eine unabhän­gi­ge Kommis­si­on, die von der IHK Region Stutt­gart unter­stützt wird, werde jeden Antrag einzeln prüfen und entschei­den, ob ein Härte­fall vorliegt, hieß es. Die Höhe orien­tie­re sich grund­sätz­lich an den förder­fä­hi­gen Fixkos­ten der Überbrü­ckungs­hil­fe III des Bundes. Im Regel­fall soll es aber nicht mehr als 100.000 Euro geben.