DINSLAKEN (dpa) — Damit er vor Gericht erscheint, ist gegen den Schla­ger­sän­ger Micha­el Wendler Haftbe­fehl erlas­sen worden. Aller­dings lebt der umstrit­te­ne Künst­ler in den USA.

Weil der umstrit­te­ne Schla­ger­sän­ger Micha­el Wendler nicht als Angeklag­ter in einem Prozess erschie­nen ist, will ihn ein Amtsge­richt nun per Haftbe­fehl zur Verhand­lung bringen lassen.

Das Gericht Dinsla­ken erließ am Diens­tag einen sogenann­ten Sitzungs­haft­be­fehl, der gilt, bis Wendler («Egal», «Sie liebt den DJ») seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungs­ge­mäß zu den mehrfach verscho­be­nen Gerichts­ter­mi­nen geladen worden und fehle nun unent­schul­digt, so das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Es sei unklar, ob ein solcher Haftbe­fehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, ergänz­te er.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem 49-Jähri­gen, der inzwi­schen in den USA lebt, vor, Beihil­fe zum Verei­teln einer Zwangs­voll­stre­ckung geleis­tet zu haben. Deswe­gen war ein Straf­be­fehl erlas­sen worden, gegen den Wendler aller­dings Einspruch einleg­te. Daher kam es nach mehre­ren verscho­be­nen Termi­nen nun zum Prozess.

Wendler sollen — so der Vorwurf im Straf­be­fehl — Autoren­an­tei­le an mehr als 150 Musik­ti­teln überschrie­ben worden sein, um das Vermö­gen des ursprüng­li­chen Rechte­inha­bers vor der Vollstre­ckung zu bewah­ren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprüng­li­chen Rechte­inha­ber die Wortmar­ke «Micha­el Wendler» übertra­gen worden sein.

Der Straf­be­fehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheits­stra­fe auf Bewäh­rung. Als Bewäh­rungs­auf­la­ge seien 100 000 Euro an die Staats­kas­se vorge­se­hen. Sein Anwalt äußer­te sich auf Anfra­ge nicht zu den Vorwür­fen. Bis zu einer Verur­tei­lung gilt die Unschuldsvermutung.

Am Vorabend des Prozes­ses hatte Wendlers Anwalt beantragt, seinen Manda­ten von der Pflicht zu entbin­den, persön­lich nach Dinsla­ken zu kommen. Dem kam das Gericht aller­dings nicht nach. Die Staats­an­walt­schaft beantrag­te darauf­hin einen Haftbefehl.

Der in den USA leben­de Schla­ger­sän­ger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausge­löst, weil er der Bundes­re­gie­rung «grobe und schwe­re Verstö­ße gegen die Verfas­sung» in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschul­dig­te er Fernseh­sen­der — darun­ter seinen damali­gen Haussender RTL — «gleich­ge­schal­tet» zu sein. RTL distan­zier­te sich sofort und nannte Wendler einen Verschwörungstheoretiker.