Alles nur wegen eines Kratzers? Ein junger Mann verur­sacht bei hohem Tempo einen Unfall mit drei Toten und vier Schwer­ver­letz­ten. Das Gericht verur­teilt ihn nach dem «Raser-Paragra­fen». Die Vertei­di­gung hat Berufung eingelegt.

Der Angeklag­te war mit einer Geschwin­dig­keit von weit über 140 Stunden­ki­lo­me­tern — erlaubt waren 70 — in ein entge­gen­kom­men­des Auto gerast. Drei darin sitzen­de Menschen starben, darun­ter ein Klein­kind und sein 29 Jahre alter Vater. Vier weite­re Insas­sen in dem entge­gen­kom­men­den Auto wurden schwer verletzt. Auch der Unfall­ver­ur­sa­cher erlitt bei dem Unfall zwischen den Ortstei­len Villin­gen und Schwen­nin­gen Verletzungen.

Nach Überzeu­gung des Gerichts war der junge Mann bei hohem Tempo grob verkehrs­wid­rig und rücksichts­los unter­wegs, «um eine höchst­mög­li­che Geschwin­dig­keit zu errei­chen», wie es das Straf­ge­setz­buch in Paragraf 315d «Verbo­te­ne Kraft­fahr­zeug­ren­nen» (sogenann­ter Raser-Paragraf) beschreibt. Er habe dabei Leib und Leben anderer Menschen gefähr­det und den Tod sowie schwe­re Gesund­heits­schä­di­gun­gen anderer Menschen verursacht.

Zwar ließ sich dem Gericht zufol­ge bei der Beweis­auf­nah­me nicht ausrei­chend sicher feststel­len, dass sich der Mann tatsäch­lich ein Rennen gelie­fert hat. Der im Oktober 2017 in Kraft getre­te­ne Paragraf 315d StGB enthält aber auch die Tathand­lung des «rücksichts­lo­sen Schnell­fah­rens». Nach Feststel­lung des Gerichts hat der Angeklag­te dies in Form des «renn»-artigen Fahrens ohne Rennen verwirklicht.

Der Angeklag­te hatte in dem Protzes beteu­ert, er habe den Tod von Menschen nicht gewollt. Medien­be­rich­ten zufol­ge bestritt er, sich an der Geschwin­dig­keit berauscht zu haben. Er sei vielmehr wütend gewesen. Zum Prozess­auf­takt hatte er laut Gericht ausge­sagt, er habe «aus Verär­ge­rung über einen Kratzer» an seinem Auto zu seinem Autohaus fahren wollen. Der Unfall geschah dem Gericht zufol­ge am 6. Juli vergan­ge­nen Jahres um 22.50 Uhr.