PARIS (dpa) — Vom Präsi­den­ten zum abgeur­teil­ten Straf­tä­ter: Ex-Präsi­dent Sarko­zy ist in Paris wegen illega­ler Wahlkampf­fi­nan­zie­rung zu einem Jahr Haft in Form von Hausar­rest verur­teilt worden. «Sarko» geht in Berufung, nicht nur gegen dieses Urteil.

Seit Jahren steht Frank­reichs Ex-Präsi­dent Nicolas Sarko­zy wegen diver­ser Affären im Fokus der Justiz, zum zweiten Mal binnen weniger Monate hat ein Gericht ihn nun zu einer Haftstra­fe verurteilt.

Wegen illega­ler Wahlkampf­fi­nan­zie­rung verhäng­te das Gericht in Paris am Donners­tag ein Jahr Haft für das ehema­li­ge Staats­ober­haupt, das zum Urteils­spruch selber nicht im Justiz­pa­last erschien. Die Strafe kann der 66-Jähri­ge als elektro­nisch überwach­ten Hausar­rest mit einer Fußfes­sel verbü­ßen. Ob es soweit aber wirklich kommt, ist noch offen. Wie schon beim Haftur­teil vom März kündig­te Sarko­zys Vertei­di­gung Berufung an.

Zahlrei­che Kamera­teams und Medien dräng­ten sich am Morgen an dem Verhand­lungs­saal im moder­nen Pariser Justiz­kom­plex. Obwohl in Frank­reich schon öfter Politi­ker wegen unkla­rer Geldströ­me vor Gericht lande­ten, hatte der Straf­pro­zess gegen den Ex-Präsi­den­ten Selten­heits­wert. Nicht zuletzt, weil es in dem Verfah­ren gegen den als «Sarko» bekann­ten Ex-Präsi­den­ten um riesi­ge Summen Geld geht.

Denn bei seiner letzt­lich geschei­ter­ten Wieder­wahl­kam­pa­gne 2012 überschritt Sarko­zy die aus Gründen der Chancen­gleich­heit zwischen den Kandi­da­ten gedeckel­ten Kosten deutlich. Statt der erlaub­ten 22,5 Millio­nen Euro gab Sarko­zys Team nach Feststel­lung des Gerichts mindes­tens 42,8 Millio­nen aus.

Um die Mehraus­ga­ben zu vertu­schen, habe seine Partei UMP — mittler­wei­le in Republi­ka­ner umbenannt — die Ausga­ben durch ein System fikti­ver Rechnun­gen getarnt, hieß es im Urteils­spruch. Erfun­den haben soll Sarko­zy das System nicht, er habe zwei schrift­li­che Hinwei­se von Buchhal­tern aber ignoriert und weite­re Wahlkampf­auf­trit­te mit zusätz­li­chen Kosten absolviert.

In der Urteils­be­grün­dung beton­te die Vorsit­zen­de Richte­rin die beson­de­re Schwe­re der Verge­hen, sprach von einer große Summe Geld und einer Vielzahl manipu­lier­ter Dokumen­te. Sarko­zy habe die Obergren­ze für Wahlkampf­aus­ga­ben gekannt. Es sei auch nicht sein erster Wahlkampf gewesen. Der Konser­va­ti­ve saß von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.

Sarko­zy hatte die Vorwür­fe zurück­ge­wie­sen. Die Ankla­ge hatte ein Jahr Haft, davon die Hälfte auf Bewäh­rung, und eine Geldstra­fe gefor­dert. Sarko­zys Vertei­di­gung plädier­te auf Freispruch.

In dem Verfah­ren standen 13 weite­re Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihil­fe vor Gericht. Das Gericht sprach sie alle schul­dig und verhäng­te Haftstra­fen zwischen zwei und dreiein­halb Jahren. Diese wurden teils auf Bewäh­rung ausge­setzt und können im übrigen im Hausar­rest verbüßt werden.

Die Verur­tei­lung folgt für Sarko­zy nur wenige Monate nach einer vorhe­ri­gen Nieder­la­ge vor Gericht. Im März wurde er in einer anderen Affäre wegen Bestechung und unerlaub­ter Einfluss­nah­me zu drei Jahren Haft verur­teilt, davon zwei auf Bewäh­rung. Der Ex-Präsi­dent kündig­te Berufung an. Und auch wegen seines ersten Wahlkampfs 2007 laufen weiter Ermitt­lun­gen der franzö­si­schen Justiz gegen den einsti­gen Hoffnungs­trä­ger von Frank­reichs bürger­li­cher Rechten. Im Raum steht dabei der Vorwurf von Zahlun­gen aus Libyen

Sarko­zy ist nicht der erste frühe­re hochran­gi­ge Politi­ker in Frank­reich, der vor Gericht schul­dig gespro­chen wird. Ex-Präsi­dent Jacques Chirac erhielt 2011 wegen Verun­treu­ung und Vertrau­ens­bruch in seiner Zeit als Pariser Bürger­meis­ter eine Bewäh­rungs­stra­fe von zwei Jahren. Auch die ehema­li­gen Premiers François Fillon, Alain Juppé und Edith Cresson wurden wegen verschie­de­ner Verge­hen verurteilt.

Von Rachel Boßmey­er und Micha­el Evers, dpa