Berlin (AFP) — Die Hartz-IV-Sätze steigen zum Januar etwas stärker als bislang bekannt. Allein­ste­hen­de Erwach­se­ne erhal­ten künftig 446 Euro monat­lich, das sind 14 Euro mehr als aktuell, wie das Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­um am Diens­tag mitteil­te. Der Regel­satz für Jugend­li­che ab 14 Jahren steigt demnach um 45 Euro auf 373 Euro. Sozial­ver­bän­de und die Grünen kriti­sier­ten die leicht erhöh­ten Sätze als weiter­hin viel zu gering.

Ehegat­ten und Partner erhal­ten künftig 401 Euro, Erwach­se­ne unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 357 Euro. Zudem soll der Regel­satz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 250 Euro im neuen Jahr 283 Euro betra­gen. Die endgül­ti­ge Anpas­sung der Sätze erfolg­te auf Grund­la­ge aktuel­ler Einkom­mens- und Verbraucherdaten.

Für die Sechs- bis 13-Jähri­gen erhöht sich der Satz um nur einen auf 309 Euro. Das Minis­te­ri­um weist darauf hin, dass deren Leistung zwar im nächs­ten Jahr nahezu konstant bleiben wird, diese Alters­grup­pe aber bei der letzten Neube­rech­nung für das Jahr 2017 weit überpro­por­tio­nal profi­tiert habe. Der Anstieg von 2016 auf 2017 habe 21 Euro betragen.

Das Minis­te­ri­um wies weiter darauf hin, dass bei der Neube­rech­nung der Sätze die Kosten der Telekom­mu­ni­ka­ti­on erstmals vollstän­dig berück­sich­tigt würden.

Das Bundes­ka­bi­nett hatte im August die Anpas­sung der Hartz-IV-Sätze zum Jahres­wech­sel beschlos­sen. Zu dem Zeitpunkt war geplant, dass allein­ste­hen­de Erwach­se­ne ab Januar 439 Euro und Jugend­li­che ab 14 Jahren 367 Euro im Monat erhal­ten sollen — vorbe­halt­lich der nun erfolg­ten aktuel­len Anpas­sung. Die Änderun­gen sollen nach Angaben des Minis­te­ri­ums im Lauf des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens über einen Änderungs­an­trag in den bestehen­den Gesetz­ent­wurf einge­ar­bei­tet werden.

Der Paritä­ti­sche Gesamt­ver­band kriti­sier­te auch die neu errech­ne­ten Sätze als “reali­täts­fern, nicht bedarfs­ge­recht und viel zu niedrig”. 14 Euro mehr für allein­ste­hen­de Erwach­se­ne und noch deutlich gerin­ge­re Beträ­ge für Kinder und Jugend­li­che seien “gerade­zu lächer­lich niedrig angesichts der bitte­ren Lebens­rea­li­tät armer Menschen in diesem Land”.

Der Paritä­ti­sche warf der Bundes­re­gie­rung “statis­ti­sche Trick­se­rei und unver­schäm­tes Klein­rech­nen” vor und kündig­te eigene Berech­nun­gen für einen bedarfs­ge­rech­ten Regel­satz an. “Was wir bei der Berech­nung der Regel­sät­ze erleben, ist keine Statis­tik, sondern ihr Missbrauch”, kriti­sier­te Haupt­ge­schäfts­füh­rer Ulrich Schnei­der die Berechnungsmethoden.

Das Deutsche Kinder­hilfs­werk forder­te ebenfalls eine grund­le­gen­de Reform der Regel­satz­be­rech­nung. Es müsse bedarfs- und reali­täts­ge­recht ermit­telt werden, was Kinder brauchen, erklär­te Bundes­ge­schäfts­füh­rer Holger Hofmann. Bereits vor mehre­ren Jahren habe der Bundes­rats­aus­schuss für Arbeit, Integra­ti­on und Sozial­po­li­tik grund­le­gen­de Kritik an der Berech­nungs­me­tho­de der Regel­sät­ze für Kinder und Jugend­li­che geübt. Diese würden nicht wissen­schaft­lich belast­bar ermittelt.

Der Grünen-Sozial­po­li­ti­ker Sven Lehmann erklär­te: “Eine Anhebung des Regel­sat­zes um 14 Euro für Erwach­se­ne gleicht im Wesent­li­chen die gestie­ge­nen Preise aus und verpufft damit.” An der finan­zi­el­len Notla­ge der Menschen ändere die Regel­satz­an­pas­sung nichts. Es sei “fahrläs­sig, dass die Bundes­re­gie­rung die Regel­sät­ze weiter­hin politisch klein­rech­net und nichts gegen die wachsen­de sozia­le Ausgren­zung von Millio­nen von Menschen am unteren Einkom­mens­rand unter­nimmt”, kriti­sier­te Lehmann.