Wegen Corona ist die deutsche Wirtschafts­leis­tung im zweiten Quartal heftig einge­bro­chen. Doch die Auswir­kun­gen auf den Arbeits­markt blieben wegen des Kurzar­bei­ter­gel­des bislang moderat — und das soll auch weiter­hin so bleiben.

Das Ressort von Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) habe vor dem Koali­ti­ons­aus­schuss am Diens­tag ein entspre­chen­des Modell entwi­ckelt, meldet die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf ein vertrau­li­ches Konzept.

Beim Treffen der Koali­ti­ons­spit­zen am 25. August wollen Union und SPD voraus­sicht­lich auch darüber beraten, die Höchst­be­zugs­dau­er des Kurzar­bei­ter­gel­des zu verlän­gern — von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit eine Quali­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten zu verbinden.

Wie die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf das ihr vorlie­gen­de Papier meldet, soll das Kurzar­bei­ter­geld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausge­zahlt werden. Auch die Aufsto­ckung des Kurzar­bei­ter­gel­des solle bis dahin fortge­setzt werden. Den Arbeit­ge­bern sollten die Sozial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für Kurzar­bei­ter bis März 2021 vollstän­dig erstat­tet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent — es sei denn, die Unter­neh­men bilde­ten Kurzar­bei­ter weiter. In diesem Fall solle der Staat die Beiträ­ge bis März 2022 komplett überneh­men, heißt es in dem Bericht.

Regulär beträgt das Kurzar­bei­ter­geld 60 Prozent des ausge­fal­le­nen Netto­lohns, für Berufs­tä­ti­ge mit Kindern 67 Prozent. Die Bundes­re­gie­rung hatte in der Corona-Krise aber beschlos­sen, das Kurzar­bei­ter­geld aufzu­sto­cken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 bezie­hungs­wei­se 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 bezie­hungs­wei­se 87 Prozent.

Eine Spreche­rin des Bundes­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums äußer­te sich am Sonntag auf Nachfra­ge nicht zu den im Bericht genann­ten Einzel­hei­ten. «Die Gesprä­che dazu laufen.» Sie verwies darauf, dass sich Heil zuletzt wieder­holt für eine Verlän­ge­rung der Kurzar­beits­re­geln ausge­spro­chen habe.