Stutt­gart — Aus Sicht von Verkehrs­mi­nis­ter Winfried Hermann muss die Verkehrs­si­cher­heit bei der Debat­te über die Novel­le der Straßen­ver­kehrs­ord­nung Vorrang haben. Die vom Bund vorge­schla­ge­nen Locke­run­gen für Raser seien der falsche Weg.

In der Debat­te über die  Novel­le der Straßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) muss nach den Worten von Verkehrs­mi­nis­ter Winfried Hermann die Verkehrs­si­cher­heit Vorrang haben. „Die vom Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um vorge­schla­ge­nen Locke­run­gen für Raser sind der falsche Weg. Vielmehr sollten rasch die vom Bundes­mi­nis­te­ri­um verur­sach­ten recht­li­chen Mängel in der Novel­le behoben werden und die vom Bundes­rat im April mit großer Mehrheit verab­schie­de­te Novel­le in Kraft gesetzt werden“, sagte Verkehrs­mi­nis­ter Hermann nach einer Bund-Länder-Telefon­kon­fe­renz der Verkehrs- und Innenministerien.

Noch keine Einigung nach juris­ti­schem Formfehler

Ein juris­ti­scher Formfeh­ler des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums bei der jüngs­ten Novel­le der Straßen­ver­kehrs­ord­nung und des Bußgeld­ka­ta­logs hatte dazu geführt, dass die vom Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um mit Zustim­mung des Bundes­rats im Frühjahr erlas­se­nen verschärf­ten Regelun­gen für Fahrver­bo­te bei Verstö­ßen im Straßen­ver­kehr nichtig und somit unwirk­sam sind. Dieser Fehler führt zu erheb­li­chen Rechts­un­si­cher­hei­ten für Autofah­re­rin­nen und Autofah­rer sowie zu erheb­li­chen Belas­tun­gen der Behör­den und Gerich­te. „Diese Unsicher­hei­ten müssen jetzt zügig besei­tigt werden“, forder­te Minis­ter Hermann.

In der Telefon­kon­fe­renz haben sich die Ressorts ein weite­res Mal über die Frage ausge­tauscht, wie der Formfeh­ler behoben werden soll. Hierfür muss das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um den Bußgeld­ka­ta­log erneut erlas­sen, eine erneu­te Zustim­mung des Bundes­rats ist erfor­der­lich. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Das Bundes­mi­nis­te­ri­um und die unions­ge­führ­ten Länder behar­ren auf ihrer Positi­on. Sie wollen den Formfeh­ler nur korri­gie­ren, wenn zeitgleich auch die Sanktio­nen für Raser abgemil­dert werden. Die grünge­führ­ten Verkehrs­res­sorts sprachen sich gegen eine solche Abmil­de­rung aus. Nach einer schnel­len Korrek­tur des Fehlers müsse über weite­re inhalt­li­che Änderun­gen im Straßen­ver­kehrs­recht disku­tiert werden, um die Sicher­heit im Straßen­ver­kehr weiter zu erhöhen. So sei insbe­son­de­re die Bußgeld­ka­ta­log-Verord­nung zu überar­bei­ten, hier solle man sich beim Sankti­ons­ni­veau an den Nachbar­län­dern Öster­reich, Nieder­lan­de und der Schweiz orientieren.

Hermann kriti­siert Bundesverkehrsministerium

Die Verkehrs­res­sorts der Länder Baden-Württem­berg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben für die kommen­de Sitzung des Bundes­rats-Verkehrs­aus­schuss einen Antrag erarbei­tet, mit dem der Bundes­rat seine erfor­der­li­che Zustim­mung für die Korrek­tur bereits in seiner nächs­ten Sitzung am 18. Septem­ber 2020 ertei­len könnte. Es läge dann am Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um, die Verord­nung erneut zu erlassen.

Verkehrs­mi­nis­ter Hermann beton­te: „Die grünen Verkehrs­res­sorts haben einen konstruk­ti­ven Vorschlag gemacht, wie der Formfeh­ler schnellst­mög­lich besei­tigt und Rechts­si­cher­heit herge­stellt werden kann, ohne die vom Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um und vom Bundes­rat beschlos­se­nen Sanktio­nen für Raser zurück­zu­neh­men. Nicht wir blockie­ren eine schnel­le Lösung, sondern das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um und die unions­ge­führ­ten Verkehrs­res­sorts der Länder.“

Fahrver­bo­te bei erstma­li­gen groben Verstößen

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ist inzwi­schen der Ansicht, dass die im Frühjahr noch von ihm selbst erlas­se­nen und vom Bundes­rat mit großer Mehrheit beschlos­se­nen Regelun­gen insbe­son­de­re bei erstma­li­gen Verstö­ßen unver­hält­nis­mä­ßig seien. Minis­ter Hermann teilt diese Einschät­zung nicht: „Das Straßen­ver­kehrs­recht erlaubt Fahrver­bo­te auch bei erstma­li­gen Verstö­ßen, wenn es sich um grobe Verstö­ße handelt. Wer in einer Wohnstra­ße inner­halb einer Tempo-30-Zone mit 21 Kilome­ter pro Stunde (km/h) zu viel geblitzt wird, war aufgrund der Toleran­zen bei der Messung mit mindes­tens 54 km/h und damit viel zu schnell unter­wegs. Das ist ein grober Verstoß, der auch bei erstma­li­ger Begehung mit einem Fahrver­bot angemes­sen sanktio­niert ist. Werden Fußgän­ge­rin­nen und Fußgän­ger mit Tempo 50 angefah­ren, endet das in sieben von zehn Fällen tödlich, während bei Tempo 30 neun von zehn betrof­fe­nen Fußgän­gern überleben.“

Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um argumen­tiert mit Entschei­dun­gen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von 1969 und 1996. Seit dieser Zeit hat sich die Welt aber weiter­ent­wi­ckelt. Wurden Tote und Schwer­ver­letz­te im Verkehr damals als ‚Preis des Fortschritts‘ in Kauf genom­men, ist man heute über das Ziel einig, dass möglichst gar keine Menschen im Straßen­ver­kehr sterben.“

Schutz der Radfah­rer in den Mittel­punkt stellen

Mit der fehler­haf­ten Novel­le der Straßen­ver­kehrs­ord­nung sollten insbe­son­de­re Radfah­re­rin­nen und Radfah­rer besser geschützt werden. Durch den Formfeh­ler des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums sind auch die erhöh­ten Sanktio­nen für Verstö­ße gegen diese Schutz­vor­schrif­ten unwirksam.

Auf die Kritik von Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er, die grünen Verkehrs­res­sorts würden den Schutz von Radfah­ren­den blockie­ren, erwider­te Herr Minis­ter Hermann: „Ich freue mich, dass auch das CSU-geführ­te Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um sein Herz für Radfah­re­rin­nen und Radfah­rer entdeckt hat. In frühe­ren Jahren konzen­trier­te sich Radver­kehrs­po­li­tik des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums noch auf ein Vorge­hen gegen sogenann­te „Kampf­rad­ler.“ Nun wirft Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er ausge­rech­net den grünge­führ­ten Verkehrs­mi­nis­te­ri­en vor, Regelun­gen zum Schutz von Radfah­ren­den zu blockie­ren. Dabei haben sich gerade die Grünen seit langer Zeit für mehr Schutz im Rad- und Fußver­kehr einge­setzt. Die Vorwür­fe von Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er sind nicht glaubhaft.“

Minis­ter Hermann weiter: „Es ist zynisch, wenn der Bundes­ver­kehrs­mi­nis­ter die schwächs­ten Verkehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teilneh­mer als Faust­pfand nimmt, um Erleich­te­run­gen für Raser durch­zu­set­zen. Gerade Unfäl­le mit zu schnell fahren­den Autos führen für Radler und Fußgän­ger häufig zu schwers­ten bis hin zu tödli­chen Verlet­zun­gen, wir brauchen dort wirksa­me Sanktionen.“