Rund acht Monate nach dem bluti­gen Messer­an­griff in einer Flücht­lings­un­ter­kunft am Boden­see ist ein 32-Jähri­ger zu einer lebens­lan­gen Haftstra­fe verur­teilt worden. Zusätz­lich stell­te das Landge­richt Ravens­burg die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest und ordne­te eine Siche­rungs­ver­wah­rung an.

Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass der Nigeria­ner im Juni vergan­ge­nen Jahres mit einem Küchen­mes­ser auf mehre­re Mitbe­woh­ne­rin­nen und Mitbe­woh­ner losge­gan­gen ist. Sechs Menschen wurden bei dem Angriff in Kress­bronn zum Teil lebens­ge­fähr­lich verletzt. Ein Syrer starb vor Ort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagt war der 32-Jähri­ge wegen Mordes und mehrfa­chen versuch­ten Mordes. Die Staats­an­walt­schaft hatte lebens­lang gefor­dert mit der Feststel­lung der beson­de­ren Schwe­re der Schuld und anschlie­ßen­der Siche­rungs­ver­wah­rung. Die Neben­kla­ge hatte sich der Forde­rung angeschlos­sen. Die Vertei­di­gung hatte auf 13 Jahre wegen Totschlags plädiert mit Vorbe­halt auf Sicherungsverwahrung.

Strei­tig­kei­ten über das Zusam­men­le­ben in der Unter­kunft und über Integra­ti­on haben laut Ankla­ge zu den Taten geführt. Vor Gericht hatte 32-Jähri­ge zu den Vorwür­fen geschwiegen.