MÜNCHEN/DRESDEN (dpa) — Das Hofbräu­haus gehört zu München wie das Oktober­fest. Inter­na­tio­na­le Gäste sprechen aller­dings oft vom Hofbrau­haus. Das «äu» kennen viele nicht. In München landet das nun vor dem Kadi.

In München steht ein Hofbräu­haus, lautet der Refrain des trinks­e­li­gen Gassen­hau­ers, der mit «oans, zwoa, gsuffa» zum Heben des Maßkrugs anspornt. Doch es sind Misstö­ne entstanden.

Denn in Dresden gibt es inzwi­schen ein Hofbrau­haus. Das ist weder eine Braue­rei noch eine Gaststät­te, sondern nur eine Marke, und dann auch noch ohne «äu». Dennoch stört die Namens­ge­bung die Münchner.

Das Staat­li­che Hofbräu­haus München wendet sich seit zehn Jahren erfolg­los gegen die Namens­ge­bung des Dresd­ner Hofbrau­hau­ses. Am Diens­tag muss sich das Landge­richt München I mit dem Streit befas­sen. Man habe sich «lange und immer wieder um eine gütli­che Konflikt­bei­le­gung bemüht und verschie­de­ne Einigungs­vor­schlä­ge unter­brei­tet. Leider ohne Erfolg», teilte das Hofbräu­haus mit.

Große Verwechs­lungs­ge­fahr

«Die Verwechs­lung des Namens ist gerade im inter­na­tio­na­len Bereich hundert­pro­zen­tig. Da heißen wir Hofbrau­haus», erläu­ter­te Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl. In vielen Sprachen gibt es kein «äu» — für englisch­spra­chi­ge Gäste ist das weltweit bekann­te Hofbräu­haus ein «Hofbrau­haus». So lauten auch die Inter­net­adres­sen lizen­zier­ter Ableger des Münch­ner Origi­nals in den USA, etwa in Las Vegas.

Deshalb ließ sich Hofbräu München nach eigenen Angaben mit der Marke «Hofbräu­haus» auch korre­spon­die­ren­de Domain­na­men schüt­zen. Bei Konflik­ten seien zumeist einver­nehm­li­che Einigun­gen erzielt worden.

Dennoch holte sich der Lebens­mit­tel­händ­ler John Schel­ler 2011 die sogenann­te Wort- und Bild-Marke für «Dresd­ner Hofbrau­haus» beim Deutschen Patent- und Marken­amt (DPMA). Das Wort Hofbrau­haus selbst lasse sich nicht sichern, da es ein deutsches Wort sei, hieß es bei seinem Unter­neh­men. Hofbräu München reich­te gegen die Marken­an­mel­dung Wider­spruch beim DPMA ein, jedoch ohne Erfolg.

Partner zahlen für den Namen

Neben mehre­ren nach dem Vorbild des Münch­ner Hofbräu-Origi­nals im Ausland — in den USA, aber auch in Brasi­li­en und China — geführ­ten «Hofbräu­häu­sern» betrei­ben Franchise-Partner im deutsch­spra­chi­gen Raum ein Dutzend Hofbräu-Wirts­häu­ser: etwa im öster­rei­chi­schen Klagen­furt, in Berlin und Hamburg. Und just auch in Dresden gibt es ein «Hofbräu zur Frauen­kir­che». Doch all diese Partner zahlen für den Namen an die Braue­rei in München.

Das von Herzog Wilhelm V. gegrün­de­te Münch­ner Hofbräu­haus gibt es seit 1589. Im Jahr 1879 wurde die Schutz­mar­ke beim kaiser­li­chen Patent­amt einge­tra­gen. Mittler­wei­le ist der Marken­schutz für das Staat­li­che Hofbräu­haus in München bei der EU-Behör­de für geisti­ges Eigen­tum (EUIPO) mit Sitz im spani­schen Alican­te vermerkt.

Dort haben sich unter anderem auch das Gräfli­che Hofbrau­haus Freising, das Hofbräu­haus Traun­stein, das Stutt­gar­ter Hofbräu und das Bamber­ger Hofbräu Rechte gesichert. Doch diese bestehen fried­lich neben dem Hofbräu­haus München. «Mit anderen Tradi­ti­ons­braue­rei­en, die sich wie Hofbräu München auch auf eine lange Geschich­te und Biertra­di­ti­on berufen können, wurden in der Regel einver­nehm­lich Koexis­tenz­ver­ein­ba­run­gen geschlos­sen», heißt es in München.

Brunnen wieder freigelegt

Der Lebens­mit­tel­händ­ler Schel­ler hinge­gen hatte zunächst nichts mit einer Braue­rei zu tun. Doch einer seiner vier Läden im Raum Dresden steht just auf dem Brunnen der 1872 entstan­de­nen Dresd­ner Braue­rei «Hofbrau­haus Aktien­braue­rei und Malzfa­brik zu Dresden». Die «Hofbrau­haus Aktien­braue­rei und Malzfa­brik zu Dresden» hatte vor rund 100 Jahren die Produk­ti­on einge­stellt. Dann gab es das Bier nicht mehr — bis Schel­ler den Namen wiederbelebte.

Schel­ler ließ den Brunnen freile­gen, für Kunden nun sicht­bar durch eine Glasplat­te. Er sicher­te sich den Namen, ließ ein eigenes Bier brauen und verkauft das nun in den Lebens­mit­tel­märk­ten. Es gehe ihm darum, die Tradi­ti­on wieder aufle­ben zu lassen — und nicht darum, eine Konkur­renz­mar­ke zu etablie­ren, beton­te Schel­ler vor dem Prozess. Er bezie­he sich auf den histo­ri­schen Namen und Fakten, die einzig regio­nal von Bedeu­tung seien.

Da der Einspruch des Hofbräu­hau­ses gegen die Marken­an­mel­dung des Hofbrau­hau­ses ohne Ergeb­nis geblie­ben war, verlan­gen die Münch­ner nun über die zivil­recht­li­che Klage die Löschung der Dresd­ner Marke. «Wir müssen unsere Marke vertei­di­gen», sagt Hempl. «Wenn wir das nicht tun, verwir­ken wir unseren Markenschutz.»

Schel­ler wieder­um sah keine Kolli­si­on. «Ich gehe optimis­tisch in das Verfah­ren. Wir sind keine Tritt­brett­fah­rer, sondern bezie­hen uns auf ein Stück Dresd­ner Histo­rie. Uns geht es einzig und allein darum, diese zu bewah­ren und keinen Macht­kampf zu führen.»

Von Sabine Dobel, dpa