FRIEDRICHSHAFEN — Unbeschwert mit dem Hund spielen und das ohne Leinen­pflicht: In Fried­richs­ha­fen wird das jetzt möglich. Bürger­meis­ter Dieter Stauber eröff­ne­te am Montag, 17. März die erste öffent­li­che Hunde­wie­se bei der Skater­an­la­ge in Friedrichshafen-Ost.

„Ich freue mich, dass wir den Hunde­be­sit­zern und den Hunden in der Stadt dieses Angebot machen können. Auf der neuen Hunde­wie­se heißt es jetzt: Freies laufen und Spielen für die Hunde. Ich hoffe auf viele zufrie­de­ne Hunde und dass sich diese Freude auch auf die Besit­ze­rin­nen und Besit­zer überträgt“, so Bürger­meis­ter Dieter Stauber bei der Eröff­nung der Hundewiese.

Auf einer Fläche von 1.500 Quadrat­me­tern haben Hunde jetzt Platz zum Spielen, Herum­tol­len und Austo­ben. Die Wiese wurde mit einem 1,60 Meter hohen Zaun, einer Sitzbank, einem Müllbe­häl­ter und einer Hunde­toi­let­te ausge­stat­tet. Die Kosten belau­fen sich auf rund 20.000 Euro.

Den Antrag dazu hatte im März 2024 die Frakti­on ÖDP / partei­los gestellt. Dem Antrag voraus ging eine Petiti­on der „Initia­ti­ve Hunde­wie­se“ mit rund 900 Unter­schrif­ten, die sich für einen einge­zäun­ten Bereich stark machte, in dem Hunde ohne Leine spielen können.

Die Stadt prüfte darauf­hin zwölf mögli­che Stand­or­te und empfahl eine 1.500 Quadrat­me­ter große Fläche bei der Skater­an­la­ge in Fried­richs­ha­fen-Ost. Auch die Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter der „Initia­ti­ve Hunde­wie­se“ bewer­te­ten die Fläche als geeignet.

Nach der Haus- und Benut­zungs­ord­nung darf die Hunde­wie­se nur von 7 bis 21 Uhr genutzt werden. Die Hunde­be­sit­ze­rin­nen und Hunde­be­sit­zer oder die Aufsichts­per­son muss den Hund ständig im Blick haben und eingrei­fen, wenn die Situa­ti­on dies erfor­dert. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht allei­ne mit einem Hund auf die Hunde­wie­se. Die Hunde­wie­se ist durch einen Zaun abgetrennt. Das Tor muss nach dem Betre­ten und nach dem Verlas­sen der Hunde­wie­se geschlos­sen werden. Stören­der Lärm ist zu vermei­den. Es dürfen auch keine ortsfes­ten Aufbau­ten wie Parcours, Hinder­nis­se oder Unter­stän­de errich­tet werden. Aufbau­ten, die nach der Nutzung wieder entfernt werden, sind erlaubt. Die ausführ­li­che Haus- und Benut­zungs­ord­nung ist am Eingang der Hunde­wie­se ausge­hängt und kann im Inter­net unter www.friedrichshafen.de/hunde einge­se­hen werden.

Den Grund­satz­be­schluss fasste der Gemein­de­rat in seiner Sitzung am 22. Juli 2024. Für die Nutzung der Hunde­wie­se wurde im Gemein­de­rat am 3. Febru­ar 2025 eine Haus- und Benut­zungs­ord­nung festge­legt, um ein geord­ne­tes und siche­res Mitein­an­der zu gewährleisten.

Die Stadt Fried­richs­ha­fen übernimmt die Kosten für die Einrich­tung der Hunde­wie­se. Die laufen­de Pflege wurde zwischen der Stadt und der „Initia­ti­ve Hunde­wie­se“ aufge­teilt. Die Vertre­te­rin­nen und Vertre­ter der Initia­ti­ve erklär­ten sich bereit, kleine­re Arbei­ten wie den Feinschnitt im Bereich des Zauns zu überneh­men. Die regel­mä­ßi­ge flächi­ge und maschi­nel­le Pflege des Grund­stücks sowie die Müllent­sor­gung übernimmt die Stadt.

Derzeit sind bei der Stadt Fried­richs­ha­fen ca. 1.900 Hunde gemeldet.