KONSTANZ — Bei dem Prozess vor dem Amtsge­richt Konstanz wegen Menschen­han­del durch Ausbeu­tung von Au-Pair-Mädchen ist ein Urteil ergan­gen, wie der SWR berichtet.

Demnach wurde das Verfah­ren gegen den 57-Jähri­gen aus Uhldin­gen-Mühlho­fen laut Amtsge­richt gegen eine Geldauf­la­ge von 12.500 Euro einge­stellt. Die 52-jähri­ge Ehefrau wurde dagegen wegen Betrugs zu einer Geldstra­fe von 9.000 Euro verurteilt.

Die Ankla­ge hatte dem Ehepaar vorge­wor­fen, ihre 19- bis 21-jähri­gen Au-Pair-Mädchen bis zu 14 Stunden täglich zur Arbeit verpflich­tet zu haben. Dafür seien sie nicht bezahlt worden und darüber­hin­aus als Putzhil­fen ausge­lie­hen worden.