TUTTLINGEN — Die Honburg wird künftig deutlich selte­ner als bislang angestrahlt. Die Stadt setzt damit eine neue Regelung des Natur­schutz­ge­set­zes Baden-Württem­berg um. Unter anderem geht es um Insektenschutz.

Vor allem bei einem frei in der Natur stehen­den Gebäu­de wie der Honburg kann eine helle Beleuch­tung bei Nacht für Insek­ten zum Verhäng­nis werden. Vor dem Hinter­grund, dass die Bestän­de vieler Arten in den letzten Jahren deutlich dezimiert wurden, hat das Land Baden-Württem­berg das Natur­schutz­ge­setz nun um eine „Biodi­ver­si­täts­klau­sel“ erwei­tert, die Beleuch­tun­gen stren­ger regelt.

Konkret bedeu­tet dies, dass die Honburg künftig während der Sommer­mo­na­te von April bis Septem­ber gar nicht mehr angestrahlt werden dürfen, von Oktober bis März ist die Illumi­na­ti­on noch bis 22 Uhr erlaubt. Ausnah­men sind unter anderem dann zuläs­sig, wenn die Fassa­den­be­leuch­tung gleich­zei­tig auch der Sicher­heit dient – zum Beispiel während des Honberg-Sommers. Aus diesem Grund werden Gebäu­de wie das Rathaus auch weiter­hin bei Nacht beleuch­tet sein. Hier geht es schließ­lich auch darum, Angst­räu­me in der Innen­stadt zu vermei­den. Abgese­hen davon wurden die Beleuch­tun­gen hier — wie zum Beispiel auch bei der Stadt­hal­le oder der Stadt­kir­che – mit kalten und somit insek­ten­freund­li­chen Leucht­mit­teln ausgerüstet.