STUTTGART (dpa/lsw) — Ausge­rech­net: Kurz bevor die neuen Corona-Regeln in Kraft treten, schießt die Inzidenz über die 1000er-Marke. Omikron grassiert im Südwes­ten. Die bange Frage ist nun: Wann wirkt sich das auf die Lage in den Kranken­häu­sern aus?

In Baden-Württem­berg tritt an diesem Freitag die neue Corona-Verord­nung mit Locke­run­gen in vielen Lebens­be­rei­chen in Kraft — und das, obwohl die Sieben-Tages-Inzidenz am Donners­tag erstmals über 1000 stieg. Trotz­dem schwächt die grün-schwar­ze Landes­re­gie­rung die Zugangs­re­geln etwa in Restau­rants, Museen und beim Sport in Hallen ab. Bei Großver­an­stal­tun­gen in Sport und Kultur sind wieder etwas mehr Besucher erlaubt. Und auch für Ungeimpf­te gibt es mit der Rückkehr in die Alarm­stu­fe I einige Erleichterungen.

Die Sieben-Tages-Inzidenz schoss am Donners­tag weiter in die Höhe und stieg erstmals über den Wert 1000. Doch die hohe Zahl der neuen Infek­tio­nen auf 100.000 Einwoh­ner binnen einer Woche wirkt sich noch nicht auf die Kranken­häu­ser und die Inten­siv­sta­tio­nen im Südwes­ten aus. Exper­ten gehen davon aus, dass die neue Omikron-Virus­va­ri­an­te zu den vielen Neuin­fek­tio­nen führt. Aller­dings soll Omikron deutlich milder verlau­fen, was die momen­tan noch stagnie­ren­den Zahlen auf den Kranken­sta­tio­nen erklä­ren könnte. Die Grenz­wer­te für die Alarm­stu­fe II werden derzeit noch relativ klar unterschritten.

Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) hat trotz­dem davor gewarnt, Omikron auf die leich­te Schul­ter zu nehmen. Bei der Verkün­dung der neuen Corona-Verord­nung am Donners­tag erinner­te das Staats­mi­nis­te­ri­um daran: «Aufgrund der sehr hohen Infek­ti­ons­zah­len kann eine erneut starke Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems aber nicht ausge­schlos­sen werden.» Dennoch sieht die Verord­nung einige leich­te Locke­run­gen vor, inner­halb der Alarm­stu­fe gibt es aber auch Verschär­fun­gen. Die Regeln im Einzelnen:

Gastro­no­mie: In der Alarm­stu­fe II galt noch 2G plus und eine Sperr­stun­de ab 22.30 Uhr. Künftig müssen Geimpf­te und Genese­ne keine aktuel­len Test mehr ins Restau­rant mitbrin­gen. Und auch die Sperr­stun­de fällt weg.

Profi­sport: Geister­spie­le sind erstmal passé. Im Stadi­on sind in der norma­len Alarm­stu­fe wieder bis zu 6000 Zuschau­er zugelas­sen, wenn der Veran­stal­ter die 2G-plus-Regel anwen­det. Wenn die Veran­stal­ter bei der 2G-Regel bleiben wollen, gilt eine Obergren­ze von 3000 Zuschau­ern. 10 Prozent dürfen Stehplät­ze sein.

Kultur: Bei Konzer­ten sind in geschlos­se­nen Räumen 3000 Besucher zugelas­sen — unter der Bedin­gung, dass 2G plus am Eingang angewen­det wird. Bei 2G ist die Obergren­ze 1500. Für alle Veran­stal­tun­gen gilt, dass höchs­tens die Hälfte der Kapazi­tä­ten ausge­schöpft werden darf. In Museen und Büche­rei­en gilt ebenfalls nur noch 2G statt 2G plus.

Freizeit: Auch bei touris­ti­schen Angebo­ten wie Skilifts, Seilbah­nen und Busrei­sen müssen Geimpf­te und Genese­ne künftig keinen Test mehr vorwei­sen. Im Freizeit- und Vereins­sport gilt in Hallen ebenfalls kein 2G plus mehr.

Einzel­han­del: Nachdem das Gericht die 2G-Regel im Handel schon gekippt hat, kehrt die Landes­re­gie­rung auch in ihrer Verord­nung wieder zu dem sowie­so in der Alarm­stu­fe vorge­se­he­nen 3G zurück. Ungeimpf­te können schon seit dem Urteil am Diens­tag wieder mit einem aktuel­len Test shoppen gehen.

Ausgangs­sper­re: Ungeimpf­te dürfen nun auch zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr wieder aus dem Haus. Bisher galt in Kreisen mit einer 7‑Tage-Inzidenz von mindes­tens 500, dass Ungeimpf­te nur aus zwingen­den Gründen nachts das Haus verlas­sen dürfen. Künftig sollen die Ausgangs­be­schrän­kun­gen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1500 überschrit­ten wird.

Hochschu­len: Seit Montag können auch ungeimpf­te Studie­ren­de wieder mit negati­ven Corona-Tests an den Vorle­sun­gen und Übungen teilneh­men. Der VGH hatte schon vergan­ge­nem Freitag einem Studen­ten Recht gegeben. Nun kommt die 3G-Regel auch offiziell.

Verschär­fung: Clubs, Discos und Messe­hal­len müssen wegen erhöh­ter Anste­ckungs­ge­fahr geschlos­sen bleiben. Fastnachts­um­zü­ge sind verbo­ten. In Bussen und Bahnen muss künftig eine FFP2-Maske getra­gen werden.