BODENSEEKREIS — Im Boden­see­kreis gilt ab Diens­tag (29. Juni 2021) die neue „Inzidenz­stu­fe 1“ entspre­chend der aktuel­len Corona-Verord­nung des Landes Baden-Württemberg. 

Dann können sich beispiels­wei­se bis zu 25 Perso­nen im priva­ten und öffent­li­chen Raum treffen, eine Limitie­rung der Haushalts­an­zahl gibt es nicht mehr. Priva­te Veran­stal­tun­gen sind sogar mit bis zu 300 Perso­nen möglich. Auch für öffent­li­che Veran­stal­tun­gen gibt es neue Perso­nen­zahl-Obergren­zen. Darüber hinaus sieht das neue Regel­werk Erleich­te­run­gen für viele weite­re Lebens­be­rei­che vor, beispiels­wei­se die Gastro­no­mie, den Bildungs­be­reich sowie Freizeit- und Kultur­ein­rich­tun­gen. Eine aktuel­le Übersicht der wichtigs­ten Regelun­gen gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landrats­amt auch tages­ak­tu­ell die jeweils gelten­de Inzidenz­stu­fe sowie Links zu den umfang­rei­chen Verord­nungs­wer­ken des Landes.

Ausschlag­ge­bend für die gelten­de Inzidenz­stu­fe ist der täglich für den Landkreis festge­stell­te Inzidenz­wert je 100.000 Einwoh­ne­rin­nen und Einwoh­ner. Unter- oder überschrei­tet dieser Wert fünf Tage in Folge die Schwell­wer­te 10, 35 oder 50, macht das Gesund­heits­amt dies amtlich bekannt, sodass die jewei­li­ge Inzidenz­stu­fe am Folge­tag für den Landkreis in Kraft tritt.

Eine wesent­li­che Änderung ist hier, dass nun nicht mehr die durch das Robert-Koch-Insti­tut (RKI) veröf­fent­lich­ten Inzidenz­zah­len maßgeb­lich sind, sondern wieder die durch Landes­ge­sund­heits­amt (LGA) bereit­ge­stell­ten Zahlen. Diese funda­men­ta­le Änderung der Prüfgrund­la­ge kam seitens des Sozial­mi­nis­te­ri­ums sehr kurzfris­tig und vor allem ohne Vorankün­di­gung. Bei der Bearbei­tung der neuen Verord­nung am Wochen­en­de hat das Corona-Team des Landrats­amts Boden­see­kreis diese kleine aber im konkre­ten Fall folgen­rei­che Änderung schlicht überse­hen. Nach den RKI-Werten liegt der Boden­see­kreis am Montag am fünften Tag in Folge unter dem Schwell­wert zehn. Nach den frühe­ren Zahlen des LGA hätte dieser fünfte Tag aber bereits am Sonntag festge­stellt werden können. Folglich hätte die „Inzidenz­stu­fe 1“ bereits am Montag in Kraft treten können. Wegen dieses Fehlers der Behör­de kann das nun aber erst am Diens­tag passie­ren. Die formal nötige amtli­che Bekannt­ma­chung ist durch das Landrats­amt am Montag (28. Juni 2021) erfolgt. 

„Das tut uns wirklich leid und wir können dafür nur um Entschul­di­gung bitten“, sagt dazu Behör­den­spre­cher Robert Schwarz. „Es ist unser Anspruch, das Mögli­che auch schnell für unsere Bürge­rin­nen und Bürger möglich zu machen. Dass unser Verse­hen nun zu einem Tag Verzö­ge­rung beim Wechsel auf die unters­te Inzidenz­stu­fe führt, ist uns allen im Landrats­amt persön­lich sehr unangenehm.“