Rund vierein­halb Jahre dauert die Schei­dung Großbri­tan­ni­ens von der EU bereits — und immer wieder ging es hin und her. Nun scheint der briti­sche Premier aufs Ganze gehen zu wollen. Doch es bleibt eine Hintertür.

Die EU habe offen­kun­dig kein Inter­es­se an einem von Großbri­tan­ni­en gewünsch­ten Freihan­dels­ab­kom­men wie mit Kanada, sagte Johnson am Freitag in London. Dementspre­chend erwar­te man nun eine Bezie­hung wie mit Austra­li­en, also ohne Vertrag.

Gleich­wohl ließ sich Johnson eine Hinter­tür offen, doch noch weiter mit der EU über einen Handels­pakt zu verhan­deln. Dafür müsse die EU aller­dings ihre Haltung ändern, sagte der Premier in einem im Fernse­hen übertra­ge­nen Statement.

Johnson hatte eigent­lich eine Einigung bis zum EU-Gipfel am 15. Oktober verlangt, was nicht gelang. Danach erwog Johnson den Abbruch der Verhand­lun­gen. Eine glaskla­re Entschei­dung verkün­de­te er nun aber nicht, sondern kündig­te die Vorbe­rei­tung auf einen Bruch ohne Deal an.

Die EU hatte Johnson hinge­gen nochmals inten­si­vier­te Verhand­lun­gen für die nächs­ten zwei bis drei Wochen angebo­ten, mit dem Ziel, bis Ende Oktober oder Anfang Novem­ber eine Einigung zu erzie­len. Gleich­zei­tig verlang­te der EU-Gipfel aber Zugeständ­nis­se von London, worauf die briti­sche Regie­rung enttäuscht reagiert hatte.

Bei den Verhand­lun­gen geht um einen umfas­sen­den Handels­ver­trag ab 2021. Großbri­tan­ni­en hatte die Staaten­ge­mein­schaft Ende Januar verlas­sen, ist aber während einer Übergangs­zeit bis zum Jahres­en­de noch Mitglied im EU-Binnen­markt und in der Zolluni­on. Erst danach kommt der wirtschaft­li­che Bruch. Ohne Vertrag drohen Zölle und hohe Handels­hür­den. Die Wirtschaft auf beiden Seiten warnte vor erheb­li­chen Verwer­fun­gen. Einbu­ßen sind bereits jetzt zu spüren.

In den seit Monaten laufen­den Verhand­lun­gen gab es lange Zeit fast keine Bewegung. Haupt­streit­punk­te waren von Anfang an der Zugang von EU-Fischern zu briti­schen Gewäs­sern sowie die Forde­rung der Staaten­ge­mein­schaft nach gleichen Wettbe­werbs­be­din­gun­gen für die Wirtschaft, also gleiche Umwelt‑, Sozial- und Subven­ti­ons­stan­dards. Im Gegen­zug soll Großbri­tan­ni­en Waren ohne Zoll und Mengen­be­schrän­kung in den EU-Binnen­markt liefern können.

Dritter wichti­ger Punkt für die EU sind Regeln zur Schlich­tung für den Fall, dass eine Seite gegen das Abkom­men verstößt. Das rückte zuletzt in den Vorder­grund, weil ein briti­sches Gesetz Teile des bereits gülti­gen EU-Austritts­ver­trags aushe­beln soll. Dabei geht es um Sonder­re­geln für den briti­schen Landes­teil Nordir­land. Brüssel reagier­te empört auf das sogenann­te Binnenmarktgesetz.

Die briti­schen Wähler hatten 2016 mit knapper Mehrheit für den EU-Austritt gestimmt. Johnson gewann 2019 die Parla­ments­wahl unter anderem mit der Ansage, den Brexit tatsäch­lich durchzuziehen.