Jugend­li­che dürfen in Deutsch­land nach Angaben des Deutschen Fallschirm­sport­ver­bands mit 14 Jahren die prakti­sche Ausbil­dung zum Fallschirm­sprin­gen begin­nen. Die Lizenz bekom­men sie nach erfolg­rei­cher Prüfung dann mit 16 Jahren ausgestellt.

Das verun­glück­te Mädchen sprang dem Polizei­spre­cher zufol­ge schon rund ein Jahr lang allei­ne und brach­te im Rahmen ihrer Ausbil­dung schon mehre­re Solosprün­ge hinter sich. Ihr Flugleh­rer war den Angaben nach über dem Schwarz­wald-Baar-Kreis mit abgesprun­gen, konnte das Unglück aber nicht verhindern.

Der Fallschirm des Mädchens wurde sicher­ge­stellt. Er soll nun von Fachleu­ten unter­sucht werden, um einen techni­schen Defekt an dem Flugge­rät auszu­schlie­ßen, wie der Sprecher erklärte.