RAVENSBURG (dpa/lsw) — Garten­cen­ter und Blumen­ge­schäf­te in Baden-Württem­berg sollen nach den Vorstel­lun­gen von Justiz­mi­nis­ter Guido Wolf (CDU) zeitgleich mit den Friseu­ren spätes­tens zum 1. März wieder öffnen dürfen. In der «Schwä­bi­schen Zeitung» (Freitag) begrün­de­te er das unter anderem mit der Verhält­nis­mä­ßig­keit. «Keiner will unver­nünf­ti­ge Öffnun­gen und allen ist klar, dass der Gesund­heits­schutz nach wie vor höchs­te Priori­tät hat.»

Der Erfolg bei den rückgän­gi­gen Infek­ti­ons­zah­len dürfe nicht verspielt werden. «Wir können aber auch nicht so tun, als ob wir immer noch bei 200er-Inziden­zen stehen.» Aus Sicht des Justiz­mi­nis­ters müssten beson­de­re Härten der verord­ne­ten Teil-Schlie­ßun­gen auch aus recht­li­chen Gründen in den Blick genom­men werden. «Das halte ich auch recht­lich für geboten, es ist stets zu prüfen, ob Eingrif­fe noch verhält­nis­mä­ßig sind», so Wolf. Bei den Blumen­händ­lern und Gärtne­rei­en sehe er eine solche beson­de­re Härte.

In baden-württem­ber­gi­schen Gärtne­rei­en lager­ten derzeit hundert­tau­sen­de Blumen, die in Kürze verder­ben. «Pflan­zen, die über Monate heran­ge­züch­tet wurden, müssten schon bald tonnen­wei­se entsorgt werden. Ich finde es schon bemer­kens­wert, dass die Floris­tik­bran­che die einzi­ge Branche ist, die verderb­li­che Ware anbie­tet und trotz­dem nichts verkau­fen darf.» Dabei verweist Wolf auch auf etliche andere Bundes­län­der wie Hessen und Nordrhein-Westfa­len, wo Blumen­lä­den und Garten­cen­ter Pflan­zen verkau­fen dürften.