Berlin (AFP) — Wegen der Corona-Krise überschul­de­te Unter­neh­men sollen länger von der Pflicht zum Insol­venz­an­trag befreit bleiben: Das Kabinett beschloss am Mittwoch, diese Antrags­pflicht noch bis Ende des Jahres auszu­set­zen. Derzeit gilt die Ausnah­me­re­ge­lung nur bis Ende September.

“Die Corona-Pande­mie ist noch nicht überwun­den. Die bestehen­de Unsicher­heit macht vielen Unter­neh­men weiter­hin zu schaf­fen”, begrün­de­te Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lambrecht (SPD) den Schritt. Überschul­de­te Unter­neh­men sollten deshalb bis Ende des Jahres weite­re Zeit bekom­men, um sämtli­che Sanie­rungs- und Refinan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten auszuschöpfen.

Bei Unter­neh­men, die “ledig­lich überschul­det, aber nicht zahlungs­un­fä­hig” seien, bestehe die Aussicht auf eine dauer­haf­te Sanie­rung, erläu­ter­te Lambrecht. So könnten Arbeits­plät­ze erhal­ten und bestehen­de Struk­tu­ren bewahrt werden.

Unter­neh­men dagegen, die nach Auslau­fen der bishe­ri­gen Regelung Ende Septem­ber akut zahlungs­un­fä­hig seien, sollen wieder verpflich­tet sein, einen Insol­venz­an­trag zu stellen, beton­te die Minis­te­rin. Damit wage die Regie­rung “einen Schritt zurück in Richtung Normalität”.

Mittel­stands­prä­si­dent Mario Ohoven kriti­sier­te die geplan­te Verlän­ge­rung der Ausnah­me­re­ge­lung als “brand­ge­fähr­li­chen Irrweg”. Es gebe bereits jetzt viele Betrie­be, “die markt­wirt­schaft­lich nicht mehr renta­bel sind oder es nie waren”, sagte der Chef des Bundes­ver­ban­des mittel­stän­di­sche Wirtschaft der “Neuen Osnabrü­cker Zeitung” vom Mittwoch. Die Tatsa­che, dass die Zahl der Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen um mehr als 13 Prozent zurück­ge­gan­gen sei, zeige, “dass mit den staat­li­chen Corona-Hilfen, dazu zählt auch die pauscha­le Verlän­ge­rung des Kurzar­bei­ter­gel­des, viele Unter­neh­men künst­lich am Leben gehal­ten werden, die nicht mehr wettbe­werbs­fä­hig sind”.

Dabei gehe es nicht um die von der Corona-Krise beson­ders betrof­fe­nen Branchen wie die Gastro­no­mie, Hotel­le­rie oder Veran­stal­tungs­wirt­schaft, beton­te Ohoven — dort hält er eine geziel­te Förde­rung für sinnvoll. Die Insol­venz­an­trags­pflicht weiter auszu­set­zen, “nährt in mir den Verdacht, dass die Politik versucht, die drohen­de massi­ve Pleite­wel­le im Mittel­stand so lange wie möglich aufzu­schie­ben — am besten bis nach der Bundes­tags­wahl”, sagte der Mittelstandspräsident.

Ohoven forder­te andere Schrit­te, um Unter­neh­men in der Krise unter die Arme zu greifen: “Es bedarf geziel­ter Maßnah­men, damit die Unter­neh­men Liqui­di­tät aufbau­en können und der Mittel­stand insge­samt entlas­tet wird.” Dazu gehör­ten vor allem eine überfäl­li­ge Reform der Unter­neh­mens­be­steue­rung, die Möglich­keit von Verlust­rück­trä­gen für zwei, besser drei Jahre und die vollstän­di­ge Abschaf­fung des Solidaritätszuschlags.