BERLIN (dpa) — Wer vor dem Krieg in der Ukrai­ne flüch­tet, soll so unbüro­kra­tisch und einfach wie möglich in Deutsch­land Schutz finden. Doch die ärztli­che Versor­gung der Menschen stellt das vor Schwierigkeiten.

Bei der medizi­ni­schen Versor­gung der Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne sehen die Kassen­ärz­te immer noch erheb­li­che Schwierigkeiten.

«Regis­trie­rungs­pro­ble­me führen dazu, dass insbe­son­de­re die Arznei­mit­tel­ver­sor­gung derzeit nicht sicher­ge­stellt werden kann», schrieb der Vorstand der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung diese Woche in einem Brief an Kanzler­amts­chef Wolfgang Schmidt.

Um sicher­zu­stel­len, dass die aus dem Kriegs­ge­biet ankom­men­den Menschen sofort und unbüro­kra­tisch behan­delt und mit Arznei­mit­teln versorgt werden könnten, wäre es auch Sicht der Kassen­ärz­te zudem gut, einen zentra­len Kosten­trä­ger zu benennen.

Dass noch nicht alle Menschen, die seit Beginn des russi­schen Angriffs­krie­ges gegen die Ukrai­ne Zuflucht in Deutsch­land gesucht haben, regis­triert sind, hat vor allem zwei Gründe: Ukrai­ner reisen erst einmal ohne Visum ein und müssen sich daher nicht sofort bei den Behör­den anmel­den. In einigen Städten kommt es aufgrund mangeln­der Kapazi­tä­ten zu teilwei­se erheb­li­chen Verzö­ge­run­gen bei der Regis­trie­rung der Schutzsuchenden.

Problem Massen­un­ter­kunft

Sorgen berei­tet den Ärzten auch die Situa­ti­on derje­ni­gen Geflüch­te­ten, die in Massen­un­ter­künf­ten unter­ge­bracht sind. «Gegen­wär­tig fehlt es in vielen Kommu­nen an einer einheit­li­chen Sicher­stel­lung der nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz erfor­der­li­chen Unter­su­chun­gen», etwa auf Tuber­ku­lo­se, heißt es in dem Brief des Vorstan­des der Bundes­ver­ei­ni­gung. Außer­dem gebe es vor Ort teils zu wenig nieder­ge­las­se­ne Ärzte.

Wie aus einer Antwort der Bundes­re­gie­rung auf eine Frage der Abgeord­ne­ten Clara Bünger (Linke) hervor­geht, haben bislang neun der 16 Bundes­län­der mit den gesetz­li­chen Kranken­kas­sen verein­bart, dass Flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne dort eine elektro­ni­sche Gesund­heits­kar­te erhal­ten. In Bayern, Baden-Württem­berg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklen­burg-Vorpom­mern, Hessen und im Saarland ist dies den Angaben zufol­ge noch nicht der Fall.

«Damit werden medizi­ni­sche Behand­lun­gen der Geflüch­te­ten erschwert», kriti­sier­te Bünger. Die ohnehin überlas­te­ten Beschäf­tig­ten der Sozial­äm­ter würden «unnötig bürokra­tisch belas­tet». Sie forder­te: «Wenn einzel­ne Bundes­län­der offen­bar nicht mitzie­hen, dann muss das Gesetz geändert werden, um die erfor­der­li­chen Gesund­heits­leis­tun­gen unkom­pli­ziert zu gewährleisten.»