STUTTGART (dpa/lsw) — Es bleibt dabei, trotz FDP-Straf­an­zei­ge: Weil das Innen­mi­nis­te­ri­um kein grünes Licht gibt, kann die Staats­an­walt­schaft dem Haupt­vor­wurf gegen Minis­ter Strobl nicht nachge­hen. Die Opposi­ti­on will nicht klein beigeben.

Die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart wird trotz wieder­hol­ter Auffor­de­rung der Opposi­ti­on im Landtag nicht wegen des Verdachts der Verlet­zung von Dienst­ge­heim­nis­sen gegen Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU) ermit­teln. Eine Spreche­rin der Ankla­ge­be­hör­de teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, das Innen­mi­nis­te­ri­um habe — wie hinläng­lich bekannt — Anfang des Jahres die nötige Ermäch­ti­gung für solche Ermitt­lun­gen verwei­gert. «Da sich diese Entschei­dung nicht wider­ru­fen lässt, liegt hinsicht­lich dieses Straf­tat­be­stands weiter­hin ein Verfah­rens­hin­der­nis vor», erklär­te die Spreche­rin. Die FDP-Frakti­on hatte die Staats­an­walt­schaft vor kurzem per Straf­an­zei­ge dazu aufge­for­dert, wegen Geheim­nis­ver­rats zu ermitteln.

Die Opposi­ti­on hält Strobl vor, mit der Weiter­ga­be eines Schrei­bens des Anwalts eines rangho­hen Polizis­ten an die Presse mehre­re Geset­ze gebro­chen zu haben. Nachdem Strobl Anfang Mai die Weiter­ga­be des Schrei­bens einge­räumt hatte, leite­te die Staats­an­walt­schaft Ermitt­lun­gen wegen des Verdachts verbo­te­ner Mittei­lung über Gerichts­ver­hand­lun­gen ein. Vor einer Woche hatte es von der Ankla­ge­be­hör­de gehei­ßen, sie ermit­te­le automa­tisch auch wegen der Straf­an­zei­ge der FDP. In der werden Strobl neben Geheim­nis­ver­rat auch Verstö­ße gegen Daten­schutz und Straf­ver­ei­te­lung im Amt vorge­wor­fen. Zumin­dest in Sachen Geheim­nis­ver­rat ist dies aber eine Sackgasse.

Die FDP hält es für einen Skandal, dass die Staats­an­walt­schaft an ihrer Arbeit gehin­dert werde. «Das ist ein Missbrauch des Ermäch­ti­gungs­rechts», sagte Innen­ex­per­tin Julia Goll der dpa. «Es kann nicht sein, dass sich ein Minis­ter und ein Minis­te­ri­um durch Trick­se­rei aus der Affäre ziehen.» Als das Ressort die Ermäch­ti­gung verwei­ger­te, sei öffent­lich noch nicht bekannt gewesen, wer das Schrei­ben an den Journa­lis­ten weiter­ge­ge­ben hat. Damals habe es Vorer­mitt­lun­gen gegen Unbekannt gegeben. Es dränge sich der Verdacht der Straf­ver­ei­te­lung im Amt auf, weil das Minis­te­ri­um die Ermäch­ti­gung unter falschen Voraus­set­zun­gen nicht erteilte.

Das Innen­mi­nis­te­ri­um argumen­tiert, es hande­le sich bei dem Schrei­ben des Anwalts nicht um ein amtli­ches Schrei­ben und auch nicht um ein Dienst­ge­heim­nis, darum habe man die Ermäch­ti­gung für Ermitt­lun­gen nicht erteilt. Der Anwalt des hochran­gi­gen Polizis­ten, gegen den wegen sexuel­ler Beläs­ti­gung ermit­telt wird und der vom Dienst suspen­diert ist, hatte kurz vor Weihnach­ten dem Minis­te­ri­um ein Schrei­ben zukom­men lassen. Darin bot er der Hausspit­ze auch ein persön­li­ches Gespräch mit dem beschul­dig­ten Beamten an. Strobl sah darin ein «vergif­te­tes Angebot». Er habe für «maxima­le Trans­pa­renz» sorgen und verhin­dern wollen, dass die andere Seite das Schrei­ben lanciert und der Vorwurf der Mausche­lei aufkommt.

SPD-Frakti­ons­chef Andre­as Stoch kriti­sier­te die grün-schwar­ze Regie­rung. «Warum verwei­gert eine Regie­rung eine solche Ermäch­ti­gung, wenn sie nichts zu verber­gen hat?» Immer­hin hande­le es sich hier um die Entschei­dung einer öffent­li­chen Stelle, diese dürfe nicht willkür­lich oder zum Selbst­schutz getrof­fen werden. Er glaube nicht, dass ein Innen­mi­nis­ter machen könne, was er wolle. Stoch hält es weiter für denkbar, dass eine solche Entschei­dung gericht­lich überprüf­bar sei.