Bayern hatte eine ähnli­che Regelung in der vergan­ge­nen Woche gekippt. Eine Ausnah­me­re­ge­lung ohne Quaran­tä­ne­pflicht für Aufent­hal­te in einem auslän­di­schen Risiko­ge­biet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei Vorlie­gen trifti­ger Gründe gelten. Darun­ter fallen beispiels­wei­se Arbeit, Schule, Arztbe­su­che, familiä­re Angele­gen­hei­ten und Geschäf­te des tägli­chen Bedarfs.

Kriti­ker befürch­ten angesichts der unter­schied­li­chen Regelun­gen in den beiden Süd-Bundes­län­dern, dass in den kommen­den Monaten eine Art Schlupf­loch-Skitou­ris­mus im Süden der Republik entste­hen könnte. So könnte ein bayeri­scher Boden­see-Bewoh­ner morgens über Baden-Württem­berg nach Öster­reich zum Skifah­ren fahren und abends den gleichen Weg zurück­neh­men. An der Grenze zwischen Baden-Württem­berg und Bayern müsste er wohl kaum Kontrol­len befürchten.

Der Sprecher des baden-württem­ber­gi­schen Sozial­mi­nis­te­ri­ums wies die Kritik mit Verweis auf die gelten­den Regelun­gen zurück. Der bayeri­sche Ski-Urlau­ber müsse auch im Falle einer Ein- und Rückrei­se über Baden-Württem­berg anschlie­ßend in Bayern nach den dort gelten­den Regeln in Quaran­tä­ne, sagte er.

Der Sprecher beton­te mit Blick auf die 24-Stunden-Regelung in Baden-Württem­berg grund­sätz­lich, angesichts des dynami­schen Pande­mie­ge­sche­hens gelte der Appell, dass nicht alles, was erlaubt sei, auch geboten sei. «Auf nicht zwingen­de Reisen und entbehr­li­che Tages­aus­flü­ge sollte daher nach Möglich­keit verzich­tet werden.»