ÜBERLINGEN — Nach einer erneu­ten Locke­rung der Corona-Vorschrif­ten im Landkreis Boden­see­kreis entfal­len beim Besuch der Landes­gar­ten­schau Überlin­gen von Montag, 31. Mai, an unter anderem Corona-Tests und das Buchen von Zeitfenstern. 

Botani­sche Gärten, und als solcher gilt die Landes­gar­ten­schau, können ohne Aufla­gen öffnen. „Das ist für uns natür­lich eine enorme Erleich­te­rung, vor allem für unsere Gäste, im Beson­de­ren für die Dauer­kar­ten­be­sit­zer, die nun viel sponta­ner auf die Landes­gar­ten­schau können“, so Edith Heppe­l­er, Geschäfts­füh­re­rin der Landes­gar­ten­schau Überlin­gen 2020 GmbH. Einschrän­kun­gen gibt es nach wie vor noch in den Innen­be­rei­chen und bei Veranstaltungen.

Vom 31. Mai an gilt:

Landes­gar­ten­schau Freiflächen
• Keine Beschrän­kun­gen der Perso­nen­an­zahl auf den Landesgartenschauflächen
• Die Pflicht, Zeitfens­ter zu buchen, entfällt
• Für den Besuch der Freiflä­chen der Landes­gar­ten­schau ist kein negati­ver Covid-19 Test bzw. abgeschlos­se­ne Impfung etc. mehr erforderlich
• Keine Masken­pflicht im Freien

Ausstel­lun­gen inner­halb von Gebäuden
• Die Beschrän­kun­gen hinsicht­lich Masken­pflicht, Abstand und Hygie­ne bleiben bestehen
• Besucher­be­schrän­kun­gen müssen weiter­hin vorge­nom­men werden

Veran­stal­tun­gen auf der Landesgartenschau
• Es müssen weiter­hin Platz­kar­ten bei ausge­wähl­ten Veran­stal­tun­gen gebucht werden
• Es gilt weiter­hin eine Beschrän­kung auf 100 Zuschau­er an der Sparkasse-Bodensee-Bühne
• Für alle Zuschau­er gelten bei Events die Abstands- und Hygie­ne­re­geln und Maskenpflicht
• Alle Zuschau­er müssen neben der Platz­kar­te auch einen negati­ven Covid-19 Test vorwei­sen können
(höchs­tens 24 Std. alt), vollstän­dig geimpft (+14 Tage) oder genesen sein + 1 Impfung haben
• Zu diesem Zweck hält die LGS an Tagen mit Veran­stal­tun­gen, die einer Platz­kar­te bedür­fen (ist im Veran­stal­tungs­ka­len­der online einseh­bar), weiter­hin die Teststa­ti­on Bahnhof Therme vor
• Die weiter­hin obliga­to­ri­sche Dokumen­ta­ti­ons­pflicht kann über die Luca-App oder auch manuell abgewi­ckelt werden

Gastro­no­mie
Die Gastro­no­mie ist nach wie vor to go möglich. Wer sich im Sitzbe­reich der Außen­gas­tro­no­mie aufhal­ten möchte, muss getes­tet, geimpft oder genesen sein.