HAMBURG (dpa/lno) — Kinder­kran­ken­geld unter­stützt Eltern und Erzie­hen­de unter anderem bei Schul- und Kitaschlie­ßun­gen. Im vergan­ge­ne Jahr stieg die Zahl der einge­reich­ten Anträ­ge deutlich.

Berufs­tä­ti­ge Eltern nehmen vermehrt das pande­mie­be­dingt erwei­ter­te Angebot des Kinder­kran­ken­gel­des in Anspruch, um die Betreu­ung ihrer Kinder in Corona-Zeiten sicherzustellen.

So haben im Einzugs­ge­biet der AOK Rheinland/Hamburg die Fallzah­len in den ersten drei Quarta­len des Jahres 2021 im Vergleich zum Vorjah­res­zeit­raum um 73 Prozent zugenom­men, teilte die Kranken­kas­se am Diens­tag mit. Gab es in den Monaten Januar bis Septem­ber 2020 noch rund 29.000 Fälle, waren es zwischen Januar und Septem­ber 2021 fast 50.500 Fälle.

Nachweis erfor­der­lich

«Die Corona-Pande­mie ist für Famili­en ohnehin mit vielen zusätz­li­chen Belas­tun­gen verbun­den. Das Kinder­kran­ken­geld bietet Eltern und Allein­er­zie­hen­den eine wichti­ge Möglich­keit, ohne finan­zi­el­le Nachtei­le ihre Kinder zu Hause betreu­en zu können», sagte AOK-Mitar­bei­te­rin Sabine Deutscher. Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Kranken­kas­se ein ärztli­ches Attest einge­reicht werden. Wird das Kinder­pfle­ge-Kranken­geld beantragt, weil Schule oder Kita schlie­ßen oder die Präsenz­pflicht in den Schulen aufge­ho­ben wurde, ist ein Nachweis der Einrich­tung erforderlich.

Jedem Eltern­teil stehen im Jahr 2022 wieder insge­samt 30 Tage pro Kind zu, die für die Betreu­ung von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden können. Bei Allein­er­zie­hen­den sind es je Kind 60 Tage. Das Kinder­kran­ken­geld beträgt bis zu 90 Prozent des Netto­lohns, unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen sind es sogar 100 Prozent.