Ein ganzes Paket neuer Regeln soll dafür sorgen, dass weniger Abfall entsteht und mehr wieder­ver­wer­tet wird. Der Abschied vom Plastik­stroh­halm gehört ebenso dazu wie neue Pflich­ten für Händler — und Elektro­schrott soll man bald noch leich­ter loswerden.

Das EU-weite Verbot für bestimm­te Wegwerf­pro­duk­te stand am Donners­tag ebenso auf der Tages­ord­nung des Bundes­ta­ges wie Maßnah­men gegen die Vernich­tung zurück­ge­schick­ter Kleidung oder Vorga­ben für staat­li­che Behör­den, umwelt­freund­li­cher einzu­kau­fen. Das Ziel: In Deutsch­land soll weniger Müll entste­hen, und was nicht mehr genutzt wird, soll vermehrt wieder­ver­wer­tet werden statt in der Müllver­bren­nung zu landen. Der Bundes­rat muss den Geset­zen aller­dings auch noch zustimmen.

Dazu kommen weite­re Pläne von Umwelt­mi­nis­te­rin Svenja Schul­ze (SPD), die es Verbrau­chern erleich­tern sollen, ihren Elektro­schrott loszu­wer­den — bald vielleicht auch im Super­markt. Und war da nicht mal was mit einem Plastik­tü­ten-Verbot? Ein Überblick.

EINWEGPLASTIK: Wegwerf­pro­duk­te, für die es gute Alter­na­ti­ven gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt, nun muss jeder Mitglieds­staat es in natio­na­les Recht übertra­gen. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trink­hal­me, Rührstäb­chen, Watte­stäb­chen und Luftbal­lon­stä­be aus Plastik, außer­dem Becher und Behäl­ter für Essen aus Styro­por. Ziel ist, dass weniger Plastik­müll an Strän­den und im Meer landet. Umwelt­schüt­zer hätten sich mehr gewünscht — eine «Verpa­ckungs­wen­de» von Einweg zu Mehrweg, wie Green­peace mitteilte.

RETOUREN-VERNICHTUNG: Es ist unklar, wie viele zurück­ge­ge­be­ne Waren im Handel zu Abfall werden — da fehlen Daten. Mit einer neuen «Obhut­s­pflicht» bekommt der Staat eine recht­li­che Handha­be gegen die Vernich­tung von Neuwa­re oder Retou­ren. Es gibt damit grund­sätz­lich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchs­taug­lich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt und welche Sanktio­nen drohen, muss noch geregelt werden — ebenso wie eine neue Trans­pa­renz­pflicht, wonach Händler und Herstel­ler besser dokumen­tie­ren müssen, was mit Waren passiert.

HERSTELLER ZAHLEN FÜR REINIGUNG: Wer etwa Einweg­be­cher oder Zigaret­ten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten betei­ligt werden, die für die Entsor­gung anfal­len. Das wird erst mal nur ermög­licht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Herstel­ler dazu zu bringen, auf Mehrweg-Verpa­ckun­gen zu setzen. Bisher fielen durch betrof­fe­ne Produk­te etwa 700 Millio­nen Euro Reini­gungs­kos­ten an, sagte der Parla­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär im Umwelt­mi­nis­te­ri­um, Flori­an Pronold.

STAAT KAUFT UMWELTFREUNDLICH: Der Bund, seine Behör­den und Unter­neh­men werden verpflich­tet, bei der Auftrags­ver­ga­be Produk­te zu bevor­zu­gen, die umwelt­freund­lich und ressour­cen­scho­nend sind — die also etwa aus recycel­tem Materi­al herge­stellt sind. Das soll den Absatz­markt für solche Produk­te vergrö­ßern. Auch, wie gut Dinge sich reparie­ren lassen oder ob sie Schad­stof­fe enthal­ten, kann dabei eine Rolle spielen, solan­ge nicht zu hohe Mehrkos­ten entstehen.

BATTERIEGESETZ: Das Gesetz regelt vor allem den Wettbe­werb zwischen den Rücknah­me­sys­te­men. Die Sammel­quo­te für Batte­rien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht — aller­dings lag sie in der Praxis zuletzt schon bei gut 52 Prozent. Aus der Opposi­ti­on hatte es zusätz­li­che Forde­run­gen gegeben, etwa nach einem Pfand­sys­tem, neuen Regeln für die Rücknah­me etwa von E‑Bike-Batte­rien, höheren Sammel­quo­ten oder zur Verhin­de­rung von Bränden.

RÜCKGABE ELEKTROGERÄTE: Der Haartrock­ner geht nicht mehr, der Toaster streikt — es soll leich­ter werden, Elektro­schrott loszu­wer­den. Umwelt­mi­nis­te­rin Svenja Schul­ze schlägt vor, dass große Super­märk­te, die öfter Elektro­ar­ti­kel im Sorti­ment haben, alte Geräte zurück­neh­men müssen, wenn diese eine Kanten­län­ge bis 50 Zenti­me­ter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufs­flä­che für Elektro­ge­rä­te von mindes­tens 400 Quadrat­me­ter verpflich­tet, die Grenze lag bei 25 Zenti­me­tern. Größe­re Geräte müssen bisher und auch künftig nur zurück­ge­nom­men werden, wenn der Kunde auch ein neues kauft. Der Gesetz­ent­wurf wird nun inner­halb der Regie­rung abgestimmt.

PLASTIKTÜTEN-VERBOT: Das Bundes­ka­bi­nett hat das Verbot von klassi­schen Plastik­tü­ten an der Laden­kas­se schon Ende 2019 beschlos­sen. 1,6 Milli­ar­den Tüten im Jahr will Umwelt­mi­nis­te­rin Schul­ze damit einspa­ren, dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse würden aber ebenso erlaubt wie stabi­le­re Tüten. Aller­dings hängt der Entwurf im parla­men­ta­ri­schen Verfah­ren fest — Staats­se­kre­tär Pronold vermu­tet, dass manche dem Umwelt­mi­nis­te­ri­um den Erfolg nicht gönnen.