Die Ladung sei anschlie­ßend auf drei gleich­wer­ti­ge Lastwa­gen verteilt worden, so dass der Zielort in Stutt­gart mit den Lebens­mit­teln belie­fert werden konnte. Den Fahrer und auch den Unter­neh­mer in der Pfalz erwar­tet nun ein hohes dreistel­li­ges Bußgeld, da in diesem Fall von Vorsatz ausge­gan­gen werden musste.

Außer­dem habe man bei der Überprü­fung der Daten des Fahrten­schrei­bers festge­stellt, dass der Fahrer, um die gelten­den Lenk- und Ruhezeit­be­stim­mun­gen einzu­hal­ten, während einer Tour seine Fahrer­kar­te aus dem Fahrten­schrei­ber heraus­ge­nom­men hatte. Auch der Unter­neh­mer habe einige Vorschrif­ten nicht eingehalten.