STUTTGART (dpa/lsw) — In mehre­ren Großstäd­ten gibt es Anwoh­ner­park­aus­wei­se für etwas mehr als 30 Euro im Jahr, umgerech­net 8 Cent am Tag. Diese Preis­ober­gren­ze wurde gekippt — doch manche Kommu­nen haben bisher ihre Gebüh­ren nicht angepasst, kriti­siert die Deutsche Umwelthilfe.

In Baden-Württem­berg müssen in mehre­ren Kommu­nen Autofah­rer für ihren Anwoh­ner­park­aus­weis deutlich tiefer in den Geldbeu­tel greifen als bislang. Weite­re Städte prüfen nach einer Umfra­ge der Deutschen Umwelt­hil­fe diesen Schritt noch. In Stutt­gart gebe es noch keinen konkre­ten Vorschlag dafür, ebenso in Heilbronn. In Konstanz habe es zunächst den Vorstoß gegeben, die Jahres­ge­bühr auf 240 Euro anzuhe­ben, beschlos­sen seien nun 120 Euro worden, teilte die Organi­sa­ti­on mit. In Pforz­heim wurde der Vorschlag zurückgestellt.

In Baden-Württem­berg dürfen die Städte die Gebüh­ren selber festle­gen. Die neue Regelung gilt seit Juli 2021, wie die DUH mitteil­te. Die bishe­ri­ge Obergren­ze in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr sei damit nicht mehr gültig. In Freiburg wurden die Kosten per Satzung der Stadt Ende vergan­ge­nen Jahres von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro für einen Anwoh­ner­park­aus­weis angeho­ben. Die Regelung sei vorbild­lich. Auch Tübin­gen drehte an der Preisschraube.

In Mannheim zahlt der Autofah­rer ab kommen­den Jahr 63,75 Euro und ab 2024 dann 95,63 Euro. In Heidel­berg sind 120 Euro und in Karls­ru­he 180 Euro im Jahr fällig. In Ulm wird 200 Euro verlangt und ab 2024 sollen es dann 300 Euro sein, wie aus der DUH-Erhebung weiter hervor­ging. In Reutlin­gen seien aktuell 120 Euro für einen Anwoh­ner­park­aus­weis fällig. Auch zahlrei­che kleine­re Städte im Südwes­ten hätten von der Gebüh­ren­er­he­bung schon Gebrauch gemacht.