STUTTGART — Das Minis­te­ri­um für Sozia­les und Integra­ti­on stellt am 23. und 24. Dezem­ber 2020 an rund 150 Stand­or­ten in über 120 Städten und Gemein­den in Baden-Württem­berg insge­samt 80.000 kosten­lo­se Antigen-Schnell­tests zum Nachweis des Corona­vi­rus SARS-CoV‑2 aus der Notre­ser­ve des Landes zur Verfü­gung. „Wir wollen mit der Aktion errei­chen, dass kein Mensch das Weihnachts­fest einsam und allei­ne verbrin­gen muss“, sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha am Donners­tag  in Stuttgart.

Ziel der Aktion „Stille Nacht, einsa­me Nacht? Muss nicht sein!“ ist es, ein möglichst siche­res Weihnachts­fest für beson­ders gefähr­de­te Perso­nen­grup­pen zu ermög­li­chen. Zudem soll die Bevöl­ke­rung für den Schutz beson­ders gefähr­de­ter Gruppen vor dem Corona­vi­rus sensi­bi­li­siert werden. Das Angebot richtet sich somit in erster Linie an Angehö­ri­ge von Risiko­grup­pen wie etwa Großel­tern und Perso­nen mit Vorer­kran­kun­gen. Minis­ter Lucha hatte die Aktion Anfang Dezem­ber mit der Tübin­ger Notärz­tin und Pande­mie­be­auf­trag­ten Dr. Lisa Feder­le sowie der „Blaulicht­fa­mi­lie“ – also den großen Rettungs­or­ga­ni­sa­tio­nen – vereinbart.

Das Deutsche Rote Kreuz, der Malte­ser Hilfs­dienst, die Johan­ni­ter-Unfall-Hilfe und der Arbei­ter-Samari­ter-Bund setzen die Aktion vor Ort mit ehren­amt­li­chen Helfe­rin­nen und Helfern um.
„Wir appel­lie­ren an die Menschen, wirklich verant­wor­tungs­be­wusst und solida­risch mit diesem Angebot umzuge­hen. Einge­la­den zur Testung sind nur all jene, die an Heilig­abend und den Weihnachts­fei­er­ta­gen alte oder kranke Angehö­ri­ge besuchen möchten, die sonst einsam und allei­ne wären. Wer sich für die Party mit Freun­den „frei testen“ möchte, ist hier fehl am Platz“, sagte Lucha.

Unten­ste­hend sind die nächst­ge­le­ge­nen Stand­or­te verzeich­net, mehr  Stand­or­te in weiter entfern­ten Gemein­den sind unter www.sm.baden-wuerttemberg.de zu finden.

Die Aktion soll Bürge­rin­nen und Bürgern mehr Sicher­heit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachts­be­such in den Stunden nach dem Schnell­test bei ihren beson­ders gefähr­de­ten Angehö­ri­gen machen können. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnell­test inner­halb von 15–30 Minuten Auskunft über eine aktuel­le Infizie­rung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrück­lich nicht um eine allge­mei­ne Testung der Bevöl­ke­rung. Auch wird keine schrift­li­che Beschei­ni­gung über ein negati­ves Testergeb­nis ausge­stellt. Bei positi­vem Ergeb­nis erhal­ten getes­te­te Perso­nen eine Beschei­ni­gung, verbun­den mit der dringen­den Auffor­de­rung, sich unver­züg­lich selbst in Quaran­tä­ne zu begeben und einen PCR-Test durch­füh­ren zu lassen.

Ist das Testergeb­nis negativ, liegt mit großer Wahrschein­lich­keit keine Infek­ti­on vor; die Aussa­ge­kraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundert­pro­zen­ti­ge Sicher­heit garan­tie­ren. Auch bei einem negati­ven Testergeb­nis gilt also in jedem Fall weiter­hin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygie­ne beach­ten und Alltags­mas­ke (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Wer positiv getes­tet wird, ist mit hoher Wahrschein­lich­keit Corona­vi­rus SARS-CoV-2-Viren­trä­ger und damit gesetz­lich verpflich­tet, sich unver­züg­lich in Quaran­tä­ne zu begeben, um nicht weite­re Perso­nen anzuste­cken. Des Weite­ren sollte zur Siche­rung der Diagno­se ein PCR-Test beispiels­wei­se in einer Fieber­am­bu­lanz oder einer dafür ausge­wie­se­nen Teststel­le durch­ge­führt werden.

„Ich möchte der Blaulicht-Familie im Land bereits heute ganz herzlich dafür danken, dass sie unserem Vorschlag sofort zugestimmt hat, sich unver­züg­lich an die Organi­sa­ti­on gemacht hat und diese Aktion so tatkräf­tig und voller Elan in der Fläche umsetzt“, so Minis­ter Lucha. Eine detail­lier­te Auflis­tung der Stand­or­te, an denen Teststa­tio­nen einge­rich­tet werden,  ist hier und online unter www.sm.baden-wuerttemberg.de. Die Rettungs­or­ga­ni­sa­tio­nen werden noch über die exakten Details und Zeitfens­ter informieren.

Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen zur Schnelltest-Notreserve:
Das Land Baden-Württem­berg hat 5 Millio­nen sogenann­te PoC-Antigen­tests als Notre­ser­ve beschafft. Diese Schnell­tests sollen Einrich­tun­gen im Land zu Gute kommen, die darle­gen, dass ihnen auf dem vom Bund vorge­se­he­nen Bezugs­weg oder ander­wei­tig eine Beschaf­fung nicht möglich ist. Dazu zählen Kranken­häu­ser, Vorsor­ge- und Rehabi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Pflege­ein­rich­tun­gen, Einrich­tun­gen für Menschen mit Behin­de­run­gen, der Wohnungs­lo­sen­hil­fe und im Notfall auch die Gesundheitsämter.
Die Notfall­re­ser­ve soll schnell, gezielt und unbüro­kra­tisch durch Verbän­de wie den Arbei­ter-Samari­ter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johan­ni­ter-Unfall-Hilfe oder den Malte­ser Hilfs­dienst verteilt werden. Die Verbän­de stellen im Rahmen ihrer Möglich­kei­ten mehre­re dezen­tra­le Lager für voraus­sicht­lich jeweils 50.000 Antigen­tests bereit.