Zu Beginn der Corona-Pande­mie gab es sie für alle, dann nur noch regio­nal und zeitlich befris­tet. Nun sind telefo­ni­sche Krank­schrei­bun­gen künftig wieder überall möglich.

Die Regelung soll zunächst bis zum Jahres­en­de gelten. Die entspre­chen­den Krank­schrei­bun­gen gibt es jeweils für sieben Tage. Eine einma­li­ge Verlän­ge­rung der Krank­schrei­bung könne telefo­nisch für weite­re sieben Kalen­der­ta­ge ausge­stellt werden, hieß es in einer Mitteilung.

Der Gemein­sa­me Bundes­aus­schuss ist mit Vertre­tern von Ärzten, Klini­ken und gesetz­li­chen Kranken­kas­sen besetzt. Er ist das höchs­te Beschluss­gre­mi­um der gemein­sa­men Selbst­ver­wal­tung im deutschen Gesundheitswesen.

Entlas­tung für Arztpraxen

Bundes­weit waren telefo­ni­sche Krank­schrei­bun­gen bereits in der Anfangs­pha­se der Pande­mie möglich. Später war entschie­den worden, diese nur noch abhän­gig vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf Antrag regio­nal und zeitlich befris­tet per Ausnah­me­re­ge­lung zuzulas­sen. Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigen­der Corona-Infek­ti­ons­zah­len im Herbst und Winter wieder auszu­deh­nen. Das Instru­ment habe die Praxen bereits im März und April erheb­lich entlastet.

Wie der AOK-Bundes­ver­band am Donners­tag mitteil­te, gab es im März und April dieses Jahres mehr krank­heits­be­ding­te Fehlta­ge von Arbeit­neh­mern als im Mittel der vergan­ge­nen zehn Jahre. Demnach lag der Kranken­stand im März knapp zwei Prozent­punk­te und im April noch 0,4 Prozent­punk­te über dem Monats­durch­schnitt der vergan­ge­nen zehn Jahre.

«Die Möglich­keit zur telefo­ni­schen Krank­schrei­bung wegen Atemwegs­er­kran­kun­gen, die von Anfang März bis Ende Mai 2020 galt, dürfte einen Einfluss auf die erhöh­ten Kranken­stän­de im Vergleich zu den Vorjah­ren gehabt haben», hieß es in einer Mittei­lung des Wissen­schaft­li­chen Insti­tuts der AOK.

Verant­wor­tungs­vol­ler Umgang

«Gleich­zei­tig sprechen die Daten dafür, dass Ärzte­schaft und Beschäf­tig­te mit dieser tempo­rä­ren Regelung verant­wor­tungs­voll umgegan­gen sind», sagte Helmut Schrö­der, stell­ver­tre­ten­der Geschäfts­füh­rer des Insti­tuts. Im Mai und Juni 2020 sei der Kranken­stand leicht hinter dem Durch­schnitt der vergan­ge­nen zehn Jahre zurück­ge­blie­ben. Die Zwischen­bi­lanz bei den Krank­schrei­bun­gen für das Jahr 2020 falle insge­samt eher unspek­ta­ku­lär aus.