BERLIN (dpa) — Um die Arztpra­xen vor einer Einschlep­pung von Corona zu schüt­zen, wurde zu Beginn der Pande­mie die Krank­schrei­bung per Telefon einge­führt. Diese Sonder­re­ge­lung wird nun erneut verlängert.

Krank­schrei­bun­gen wegen Erkäl­tungs­be­schwer­den bleiben angesichts der Corona-Krise und der Grippe­sai­son noch bis Ende März 2023 auch telefo­nisch und ohne Praxis­be­such möglich. Der Gemein­sa­me Bundes­aus­schuss von Ärzten, Kranken­kas­sen und Klini­ken beschloss nun, eine vorerst bis Ende Novem­ber laufen­de Sonder­re­ge­lung zu verlängern.

Versi­cher­te können Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen wegen leich­ter Atemwegs­er­kran­kun­gen damit weiter­hin für bis zu sieben Tage nach telefo­ni­scher Befra­gung durch Ärztin­nen und Ärzte bekom­men. Diese können zudem für bis zu sieben Kalen­der­ta­ge verlän­gert werden.

Der Gemein­sa­me Bundes­aus­schuss erläu­ter­te, es sei im Moment schwer vorher­zu­sa­gen, wie sich die Fallzah­len von Corona-Erkrank­ten in den Kranken­häu­sern in den kommen­den Monaten entwi­ckel­ten. «Erschwe­rend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkäl­tungs- und Grippe­sai­son», sagte der Vorsit­zen­de Josef Hecken. Das spreche dafür, auf Sicher­heit für Patien­tin­nen, Patien­ten und das Praxis­per­so­nal zu setzen.

Hecken wies vor allem auf chronisch Kranke hin, die öfter als andere in Arztpra­xen gehen müssten und beson­ders vor vermeid­ba­ren Infek­tio­nen zu schüt­zen seien. Mit der telefo­ni­schen Krank­schrei­bung hätten Praxen nun weiter­hin eine einfach umsetz­ba­re Möglich­keit, leich­te und schwe­re Krank­heits­fäl­le vonein­an­der abzugren­zen und volle Warte­zim­mer zu vermeiden.