MECKENBEUREN — Mit dem Arm seines Anbau­krans ist am Donners­tag­nach­mit­tag gegen 14.30 Uhr ein Lkw-Fahrer an einer Fußgän­ger­brü­cke bei Mecken­beu­ren-Senglin­gen hängen­ge­blie­ben und hat diese dadurch eingerissen. 

Der 44-Jähri­ge war mit seinem Lkw samt Anhän­ger auf der B 30 von Mecken­beu­ren in Richtung Untere­schach unter­wegs, als Zeugen bereits auffiel, dass der Arm des hydrau­li­schen Anbau­krans in die Höhe stand. Die Warnun­gen mehre­rer Verkehrs­teil­neh­mer deute­te der Fahrer offen­bar nicht richtig und fuhr unbeein­druckt weiter, bis er an der hölzer­nen Fußgän­ger­brü­cke bei Senglin­gen (Durch­fahrts­hö­he ca. 4,6 m) hängen blieb.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde das komplet­te Mittel­teil der Brücke abgeris­sen und fiel auf die B 30. Nur dem Zufall dürfte es zu verdan­ken sein, dass zu diesem Zeitpunkt weder Fußgän­ger die Brücke querten noch Fahrzeu­ge darun­ter entge­gen­ka­men. Durch den Unfall wurde daher niemand verletzt. Der Sachscha­den wird am Lkw auf etwa 20.000 Euro geschätzt, an der Brücke dürfte sich dieser im sechs­stel­li­gen Euro-Bereich bewegen.

Die Freiwil­li­gen Feuer­weh­ren Mecken­beu­ren und Fried­richs­ha­fen luden mit einem Kran die Holztrüm­mer der Brücke von der Fahrbahn auf einen Tiefla­der um und fingen auslau­fen­de Hydrau­lik­flüs­sig­keit am beschä­dig­ten Lkw auf. Für die Dauer der Bergungs­maß­nah­men musste die B 30 in beide Fahrt­rich­tun­gen von der Straßen­meis­te­rei gesperrt werden, nach Abtrans­port des Lkw wird sie aber vermut­lich noch am Abend wieder freige­ge­ben werden. Warum der Kranarm während der Fahrt nicht ordnungs­ge­mäß abgelegt war und mutmaß­lich auch keine Warnein­rich­tung darauf hinwies, wird ein Gutach­ter klären müssen.