KREIS BIBERACH — Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biber­ach liegt heute (19. Juni 2021) den fünften Tag in Folge unter dem Schwel­len­wert von 35 Neuin­fek­tio-nen pro 100.000 Einwoh­ner. Dies hat das Gesund­heits­amt amtlich festge­stellt. Maßgeb­lich sind hier die veröf­fent­lich­ten Inzidenz­wer­te des Robert-Koch-Instituts. 

Damit treten ab Sonntag, 20. Juni 2021 weite­re Locke­run­gen in Kraft. Unter anderem gelten folgen­de Regelungen:

- Im Außen­be­reich von Gastro­no­mie, bei Veran­stal­tun­gen im Freien und bei dem Besuch von Einrich­tun­gen im Freien ist kein Negativ­test, Genese­nen- oder Geimpf­ten-Nachweis notwendig.

- Im Gastge­wer­be sind feiern bis 50 Perso­nen innen und außen mit Test‑, Impf- oder Genese­nen-Nachweis erlaubt (ausge­nom­men sind Tanzver­an-staltun­gen). Auch Kinder werden bei der maximal zuläs­si­gen Perso­nen­zahl mitgezählt.

- Die zuläs­si­ge Teilneh­mer­zahl bei Kultur­ver­an­stal­tun­gen im Freien steigt auf bis zu 750 Personen.

Das Eintre­ten dieser Öffnungs­stu­fe hat keine weite­ren Auswir­kun­gen auf die Kontakt­be­schrän­kun­gen. Treffen im priva­ten oder öffent­li­chen Raum sind nach wie vor mit bis zu zehn Perso­nen aus bis zu drei Haushal­ten zuläs­sig. Kinder bis 13 Jahre, Genese­ne und Geimpf­te werden nicht mitge­zählt. Für die Innen-gastro­no­mie sowie Indoor-Veran­stal­tun­gen gilt weiter­hin die 3‑G-Regel.

Weite­re Locke­run­gen ab Montag, 21. Juni 2021

Bei Angebo­ten der Kinder- und Jugend­ar­beit treten ab Montag, 21. Juni 2021 weite­re Locke­run­gen in Kraft. Unter anderem gelten ab Montag folgen­de Regelungen:

- Entspre­chend der Verord­nung des Sozial­mi­nis­te­ri­ums zur Eindäm­mung von Übertra­gun­gen des Virus SARS-CoV‑2 (Corona­vi­rus) bei Angebo­ten der Kinder- und Jugend­ar­beit sowie Jugend­so­zi­al­ar­beit sind bei bestimm-ten Angebo­ten der Jugend­hil­fe und der Jugend­ar­beit mehr Betei­lig­te zu-lässig.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 35 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner, müssen die genann­ten Öffnungs­schrit­te zurück­ge­nom­men werden.

Eine Übersicht aller Locke­rungs­schrit­te gibt es hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf