KREIS RAVENSBURG – Die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt laut Meldung des Robert-Koch-Instituts stand heute fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100. Daher tritt die Bundesnotbremse außer und der erste Öffnungsschritt des Stufenplans der Corona-Verordnung des Landes am Pfingstmontag in Kraft.
Unter anderem gilt dann folgendes:
• Keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr.
• Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum (vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 13 Jahren der beiden Haushalte zählen nicht).
• Kitas und Grundschulen geöffnet, höhere Klassenstufen mit Präsenzunterricht im Wechsel. Regelmäßige Tests in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
• Im Einzelhandel hängt die Anzahl der auf der Ladenfläche zugelassenen Kunden vom Testkonzept ab.
Außerdem ist die Öffnung bestimmter Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept möglich:
• Gastronomie außen mit AHA-Regeln, innen mit beschränkter Personenzahl.
• Lehrveranstaltungen, Kurse und Nachhilfeunterricht mit beschränkter Personenzahl.
• Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen.
• Freizeiteinrichtungen außen mit geregelter Personenzahl.
• Touristische Übernachtungen mit fortlaufender Testung.
Eine Übersicht aller Regelungen des Stufenplans der Landesregierung gibt es unter www.rv.de
Die vollständige Corona-Verordnung des Landes ist abrufbar unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Weitere Öffnungsschritte sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes frühestens nach 14 Tagen bei kontinuierlich täglich sinkenden Inzidenzwerten möglich.
Relevant ist weiterhin der 7‑Tage-Inzidenzwert des RKI. Dieser kann tagesaktuell hier abgerufen werden.
Aktuelle Informationen für den Landkreis Ravensburg sind täglich unter www.rv.de zu finden.