KREIS SIGMARINGEN — Ab Donners­tag, 10. Juni treten neue Locke­run­gen in Kraft. Die RKI-Inzidenz liegt am heuti­gen Mittwoch den fünften Tag in Folge unter 35. Dies hat das Gesund­heits­amt amtlich festgestellt.

Ab Donners­tag ist in der Außen­gas­tro­no­mie und bei Veran­stal­tun­gen und dem Besuch von Einrich­tun­gen im Freien kein Negativ­test, Genese­nen oder Geimpf­ten Nachweis notwen­dig. In der Innen­gas­tro­no­mie oder für den Besuch von Indoor-Einrich­tung und Veran­stal­tun­gen in Innen­räu­men gilt die 3‑G-Regel aber nach wie vor, da die Anste­ckungs­ge­fahr in geschlos­se­nen Räumen höher ist. Einzig Museen, Biblio­the­ken, Galerien und Archi­ve sind von der 3‑G-Regel ausgenommen.

Priva­te Feiern wie Hochzei­ten oder Geburts­ta­ge in gastge­werb­li­chen Einrich­tun­gen können mit bis zu 50 Teilneh­men­den statt­fin­den. Weite­re geimpf­te oder genese­ne Perso­nen oder Kinder dürfen aller­dings nicht hinzu­kom­men, sie werden bei der maximal zuläs­si­gen Perso­nen­zahl von 50 mitge­zählt. Alle Teilneh­mer müssen einen Test‑, Impf- oder Genese­nen Nachweis vorle­gen. Es darf nicht getanzt werden.

Wer privat außer­halb einer Gastro­no­mie feiert, muss sich an die allge­mein gülti­ge Perso­nen­be­gren­zung halten: 10 Perso­nen aus maximal 3 Haushal­ten plus Kinder unter 13 Jahren sowie Genese­ne und Geimpfte.
Priva­te Treffen, bei denen teils nicht der notwen­di­ge Abstand gehal­ten wird, keine Maske getra­gen wird und die Teilneh­men­den nicht getes­tet sind, haben sich landes­weit als ein Treiber der Pande­mie heraus­ge­stellt. Daher hält das Land bei priva­ten Treffen an seiner restrik­ti­ven Linie fest.

Die zuläs­si­ge Teilneh­mer­zahl bei öffent­li­chen Veran­stal­tun­gen im Freien steigt auf bis zu 750 Perso­nen, in geschlos­se­nen Räumen dürfen sich weiter­hin bis zu 250 Perso­nen versam­meln. Im Einzel­fall ist die Grund­flä­che bzw. sind die räumli­chen Kapazi­tä­ten der begren­zen­de Faktor. Damit die Umset­zung der Abstands­re­gel jeder­zeit gewähr­leis­tet werden kann, gilt die Faust­re­gel 1Teilnehmer pro 4 Quadrat­me­ter Veranstaltungsfläche.

Die Locke­run­gen müssen zurück­ge­nom­men werden, wenn die Inzidenz drei Tage hinter­ein­an­der über 35 steigt. Weite­re Locke­run­gen sieht die Corona-Verord­nung des Landes nicht vor.