KREIS SIGMARINGEN — Das Gesund­heits­amt hat am Sonntag, 30. Mai amtlich festge­stellt, dass die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Sigma­rin­gen an fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner lag. 

Damit treten ab Montag, den 31. Mai folgen­de Regelun­gen in Kraft:

- Im Rahmen der Kontakt­be­schrän­kun­gen sind Treffen mit bis zu 10 Perso­nen aus drei Haushal­ten zuläs­sig. Kinder bis 13 Jahre, Genese­ne und Geimpf­te werden nicht mitgezählt.

- Im Einzel­han­del ist Einkau­fen wieder ohne Negativ­test, ohne Termin­ver­ein­ba­rung und mit einer größe­ren Kunden­zahl möglich.

- Archi­ve, Büche­rei­en, Gärten, Galerien und Museen können ohne vorhe­ri­ge Termin­bu­chung und ohne Testpflicht öffnen.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 50, müssen die genann­ten Öffnungs­schrit­te zurück­ge­nom­men werden. 

Für den Besuch der Innen- und Außen­gas­tro­no­mie ist weiter­hin ein Negativ­test notwen­dig. Hierbei sind auch Selbst­tests der Kunden direkt vor Ort möglich, sofern die Proben­ent­nah­me und Auswer­tung von einer geeig­ne­ten Person überwacht wird.

Im Übrigen gelten die bishe­ri­gen Regelun­gen der Öffnungs­stu­fe 1 weiter. Die Öffnun­gen der Stufe 2 sind frühes­tens zum 5. Juni zu erwar­ten. Die 2. Öffnungs­stu­fe wird erst vollzo­gen, wenn der Landkreis inner­halb von 14 Tagen nach Inkraft­tre­ten der Öffnungs­stu­fe 1 (dies war am 22. Mai) eine sinken­de Tendenz bei den Inzidenz­wer­ten vorwei­sen kann. Ein Übersprin­gen der Öffnungs­stu­fen ist in der Corona-Verord­nung nicht vorgesehen.