KREIS TUTTLINGEN — Das Landrats­amt gibt am Donners­tag, dem 17. Juni 2021 öffent­lich bekannt, dass die Öffnungs­stu­fe 2 nach § 21 der Corona-Verord­nung am Freitag, dem 18. Juni 2021 in Kraft treten wird. Demnach können sich Bürger*innen des Landkrei­ses Tuttlin­gen über zahlrei­che weite­re Locke­run­gen freuen. Vor allem Kultur­schaf­fen­den, Sport­lern, dem statio­nä­ren Einzel­han­del, Betrei­bern von Sport­stät­ten und Fitness­stu­di­os, Gewer­be­trei­ben­den und Gastro­no­men dürften die zusätz­li­chen Erleich­te­run­gen entgegenkommen.

Ab Freitag sind sowohl Veran­stal­tun­gen im Innen- wie Außen­be­reich wieder möglich, dazu gehören Kultur­ver­an­stal­tun­gen, insbe­son­de­re von Theater‑, Opern- und Konzert­auf­füh­run­gen sowie Filmvor­füh­run­gen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen im Freien oder 100 Teilnehmer*innen inner­halb geschlos­se­ner Räume. Dassel­be gilt für Vortrags- und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, für Gremi­en­sit­zun­gen von juris­ti­schen Perso­nen des priva­ten und öffent­li­chen Rechts, für Veran­stal­tun­gen, die der Aufrecht­erhal­tung des Arbeits‑, Dienst- oder Geschäfts­be­trie­bes oder der sozia­len Fürsor­ge dienen sowie für Wettkampf­ver­an­stal­tun­gen des kontakt­ar­men Amateur­sports und des Spitzen- und Profi­sports. Für die Teilnah­me an Wettkampf­ver­an­stal­tun­gen gilt überdies, dass es keine Teilneh­mer­be­gren­zung gibt. Auch der Betrieb von Messen‑, Ausstel­lungs- und Kongress­zen­tren ist wieder gestat­tet und Museums­füh­run­gen und touris­ti­sche Veran­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen mit bis zu 20 Perso­nen dürfen wieder durch­ge­führt werden. Schank- und Speise­wirt­schaf­ten, darun­ter auch Shisha- und Raucher­bars, dürfen ihre Öffnungs­zei­ten um eine Stunde verlän­gern und ab sofort zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ihre Tore öffnen.

Eine Übersicht über alle weite­ren Locke­run­gen finden Sie unter www.landkreis-tuttlingen.de