PFULLENDORF (dpa/lsw) — Der zahlungs­un­fä­hi­ge Küchen­bau­er Neue Alno GmbH darf versu­chen, sich in Eigen­ver­wal­tung finan­zi­ell zu sanie­ren. Das Amtsge­richt Hechin­gen habe am Montag vorläu­fi­ge Eigen­ver­wal­tung angeord­net, sagte eine Gerichts­spre­che­rin. Vorläu­fi­ger Sachwal­ter ist demnach der Stutt­gar­ter Fachan­walt für Insol­venz­recht Holger Leicht­le. Zunächst hatte die «Schwä­bi­sche Zeitung» darüber berichtet.

Die Neue Alno GmbH mit Sitz in Pfullen­dorf (Landkreis Sigma­rin­gen) hatte Ende Juni ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung beantragt. Keinem der Mitar­bei­ter sei bislang gekün­digt worden, sagte Geschäfts­füh­rer Micha­el Spadin­ger. Die finan­zi­el­len Proble­me führte er auf einen Grund­stücks­ver­kauf aus dem Jahr 2019 zurück, der noch immer nicht begli­chen worden sei.

Die Alno AG war schon 2017 in die Insol­venz geraten. Die briti­sche Invest­ment­ge­sell­schaft River­rock kaufte das Stamm­werk in Pfullen­dorf samt Maschi­nen ohne Schul­den für rund 20 Millio­nen Euro. Das Unter­neh­men musste deutlich schrump­fen und wird heute als Neue Alno GmbH geführt. 2016 hatte Alno noch 1600 Mitar­bei­ter, heute sind es gut 230 am Stand­ort Pfullendorf.