FRIEDRICHSHAFEN — Der Gemein­de­rat hat im Mai 2021 den „Lärmak­ti­ons­plan Fried­richs­ha­fen Straßen­ver­kehr Stufe 3 (LAP 3)“ beschlos­sen. Das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen hat nun allen Lärmschutz­maß­nah­men aus dem Lärmak­ti­ons­plan sowie weite­ren Maßnah­men im Zusam­men­hang mit der Gesamt­frei­ga­be der B 31 zugestimmt. 

Mit der Geneh­mi­gung kann es an Teilab­schnit­ten der Ortsdurch­fahr­ten L 328 und B 30 nachts zwischen 22 und 6 Uhr ruhiger werden, da aus Lärmschutz­grün­den die zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit auf Tempo 30 reduziert wird. Die neue Geschwin­dig­keits­be­gren­zung wird auf der B 30, Pauli­nen­stra­ße zwischen Abzwei­gung Ecken­er­stra­ße und der Rotach­brü­cke sowie auf der L 328, Boden­see­stra­ße zwischen Kreis­ver­kehrs­platz Ailin­gen und Wiggen­hau­sen-Süd gelten. „Es ist vorge­se­hen, die entspre­chen­de Beschil­de­rung noch im August anzubrin­gen, um hier den Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­nern eine schnel­le Entlas­tung zu bringen“, sagt Dieter Stauber, Bürger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen. „Weniger Tempo bringt weniger Lärm und mehr Ruhe.“ Derzeit werden an den beiden Abschnit­ten nachts Lärmpe­gel von über 60 dB(A) erreicht. Solche Werte gelten als gesundheitskritisch.

Außer­dem hat das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen dem Einbau eines lärmtech­nisch verbes­ser­ten Fahrbahn­be­la­ges in der Boden­see­stra­ße zugestimmt. Es ist vorge­se­hen, den neuen Belag, umgangs­sprach­lich auch „Flüster­asphalt“ genannt, in drei Bauab­schnit­ten aufzu­brin­gen. Die Planung dazu wird von der Stadt­ver­wal­tung unmit­tel­bar aufge­nom­men, damit die Arbei­ten möglichst bald ausge­schrie­ben und umgesetzt werden können. 

Auch auf der bishe­ri­gen B 31 in Fisch­bach wird es zwischen der Einmün­dung der Straße Stein­ä­cker bis zur Einmün­dung Kober­stra­ße sowie in der Albrecht­stra­ße ab der Einmün­dung Säntis­stra­ße bis einschließ­lich der gesam­ten Maybach­stra­ße ruhiger: In diesen Abschnit­ten wird Tempo 30 mit Zustim­mung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen ganztä­gig angeord­net. Bisher galt die Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung nur nachts. Da tagsüber auch nach vollstän­di­ger Freiga­be der B 31 neu die 65 dB(A) in Teilen der frühe­ren B 31 und der Albrecht­stra­ße, in der Maybach­stra­ße die 70 dB(A) überschrit­ten werden, hat das Regie­rungs­prä­si­di­um für die Ortsdurch­fahrt Fisch­bach und einen Teil der Albrecht­stra­ße sowie der Maybach­stra­ße einer Reduzie­rung auf Tempo 30 ganztä­gig zugestimmt. Diese Maßnah­me hatte die Stadt zusätz­lich zum Lärmak­ti­ons­plan beantragt.

Nicht zugestimmt hat das Regie­rungs­prä­si­di­um einer Ausdeh­nung der ganztä­gi­gen Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf dem Teil der Albrecht­stra­ße von der Säntis­stra­ße bis hin zur Zeppelinstraße/Landratsamt, da dort die Lärmpe­gel unter den Werten 65/55 dB(A) liegen. Außer­dem wurde der Stadt aufer­legt, die dort bisher vorhan­de­ne nächt­li­che Geschwin­dig­keits­be­gren­zung aufzu­he­ben. Damit wird für das Teilstück Albrecht­stra­ße vom Landrats­amt bis zur Einmün­dung Säntis­stra­ße künftig wieder Tempo 50 gelten. 

Auch ein Lkw-Verbot auf der B 31 alt im Zuge der Ortsdurch­fahrt Fisch­bach aus Lärmschutz­grün­den lehnt das Regie­rungs­prä­si­di­um ab. „Das Regie­rungs­prä­si­di­um empfiehlt aber das Verbot im Rahmen des vorge­se­he­nen städte­bau­li­chen Verkehrs­kon­zepts zu prüfen – und das werden wir natür­lich auch tun“, betont Bürger­meis­ter Stauber. „Die Stadt hat in der Vergan­gen­heit an zahlrei­chen Straßen in Fried­richs­ha­fen das Tempo auf 30 Stunden­ki­lo­me­ter reduziert und wird diese Strate­gie weiter­ver­fol­gen, wo immer möglich. Aus diesem Grund ist die Stadt auch der Städte­initia­ti­ve 30 beigetre­ten. Ziel der Initia­ti­ve ist mehr Eigen­stän­dig­keit bei der Frage, auf welchen inner­ört­li­chen Strecken welches Tempo­li­mit gelten sollte. Kurz: Städte sollen selbst übers Tempo­li­mit entschei­den können.“

Außer­dem plant die Stadt in der Maybach- und Albrecht­stra­ße noch Begrü­nungs­maß­nah­men und zunächst vorläu­fi­ge bauli­che Verbes­se­run­gen, sobald die B 31 neu freige­ge­ben ist. Die Umset­zung dieser Maßnah­men ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 

Alle Infor­ma­tio­nen zum Lärmak­ti­ons­plan unter www.lap.friedrichshafen.de