STUTTGART (dpa/lsw) — Die allge­mei­ne Corona-Impfpflicht ist geschei­tert. So blieb es dabei, dass nur Beschäf­tig­te in der Pflege einen Impfnach­weis vorle­gen mussten. Nun soll es wie in Bayern eine Erleich­te­rung geben.

Die meisten Beschäf­tig­ten in Klini­ken und Pflege­hei­men im Südwes­ten müssen keine dritte Corona-Impfung nachwei­sen. Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha will damit die Einrich­tun­gen und die Gesund­heits­äm­ter von bürokra­ti­schem Aufwand entlas­ten. Der Grünen-Politi­ker sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Da die einrich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht zum Jahres­en­de auslau­fen soll, wäre die Kontrol­le von Perso­nen ohne entspre­chen­de Nachwei­se bis dahin nicht abschlie­ßend möglich.» Lucha gibt damit einer Forde­rung der Kranken­haus­ge­sell­schaft und des Landkreis­tags nach. Jedoch gelte die Befrei­ung nur für Beschäf­tig­te, die vor dem 1. Oktober 2022 einge­stellt worden sind, stell­te der Minis­ter klar.

Hinter­grund für diesen Termin ist, dass von Anfang Oktober an die gesetzt­li­che Regelung des Bundes vorsieht, dass nur noch dreifach geimpf­te Menschen oder mindes­tens zweifach Geimpf­te mit überstan­de­ner Infek­ti­on als vollstän­dig immuni­siert gelten. «Von den Menschen, die aktuell in betrof­fe­nen Einrich­tun­gen wie Pflege­hei­men und Kranken­häu­sern beschäf­tigt sind, muss in Baden-Württem­berg aller­dings kein erneu­ter Nachweis über das Vorlie­gen eines vollstän­di­gen Impfschut­zes verlangt werden», erklär­te Lucha. Er folgt damit der Regelung im Nachbar­land Bayern. «Nur Perso­nen, die neu einge­stellt werden sollen, müssen ab dem 1. Oktober den Leitun­gen der Einrich­tun­gen einen Nachweis vorle­gen, der den dann gelten­den stren­ge­ren Anfor­de­run­gen genügt.» Bisher reich­ten zwei Impfun­gen aus.

Die Pflege-Impfpflicht gilt seit Mitte März. Klini­ken, Heime und Einrich­tun­gen, Praxen und ambulan­te Diens­te müssen seither Mitar­bei­ten­de beim Gesund­heits­amt melden, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen es Zweifel an der Echtheit der vorge­leg­ten Nachwei­se gibt. Lucha hatte die Regelung immer gegen Kritik vertei­digt und bedau­ert, dass der Bundes­tag sich auf keine erwei­ter­te Impfpflicht etwa für Ältere einigen konnte. Nun sagte er: «Impfen ist auch weiter­hin wichtig zur Verhin­de­rung schwe­rer Verläu­fe und wir werben nicht nur dafür, sondern unter­stüt­zen von Seiten des Landes auch weiter­hin die Durch­füh­rung von Impfun­gen tatkräftig.»