STUTTGART (dpa/lsw) — Wenn ein Nachbar­land zum sogenann­ten Hochin­zi­denz­ge­biet oder zum Virus­va­ri­an­ten-Gebiet erklärt wird, übernimmt das Land Baden-Württem­berg bei Grenz­pend­lern die Kosten für Corona-Tests. Das gilt für Menschen, die wegen der Arbeit, Ausbil­dung oder zum Studi­um aus Baden-Württem­berg in das betrof­fe­ne Nachbar­land müssen — oder in die andere Richtung pendeln. Sie müssen gemäß bundes­wei­ten Bestim­mun­gen ein negati­ves Testergeb­nis vorwei­sen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Antigen-Schnell­tests könnten Pendler in Hausarzt­pra­xen und Corona-Schwer­punkt­pra­xen durch­füh­ren lassen. Um nichts dafür zu zahlen, müssen die Betrof­fe­nen eine Beschei­ni­gung des Arbeit­ge­bers vorle­gen, «dass die Anwesen­heit am Arbeits­platz zwingend nötig ist und kein Homeof­fice oder vergleich­ba­re Regelun­gen möglich sind».

«Wir wollen gewähr­leis­ten, dass Einrei­sen aus beruf­li­chen Gründen weiter­hin möglich bleiben», erklär­te Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch in Stutt­gart. Das sei im Inter­es­se der heimi­schen Wirtschaft und gut für den europäi­schen Lebens- und Wirtschaftsraum.