STUTTGART (dpa/lsw) — Von der Corona-Krise betrof­fe­ne Selbst­stän­di­ge und Klein­un­ter­neh­mer im Südwes­ten können von Diens­tag an wieder einen sogenann­ten fikti­ven Unter­neh­mer­lohn als Hilfe vom Land beantra­gen. Damit schlie­ße man eine der letzten verblei­ben­den Förder­lü­cken in der Überbrü­ckungs­hil­fe III des Bundes, sagte Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) am Montag. Viele Klein­un­ter­neh­mer oder Selbst­stän­di­ge bezögen kein Gehalt, für sie reiche daher die reine Erstat­tung von Fixkos­ten nicht aus. Sie könnten daher für die Monate Januar bis Juni als Unter­stüt­zung den fikti­ven Unter­neh­mer­lohn beantragen.

Für jeden Monat gibt es pauschal 1000 Euro, sofern jeweils ein Umsatz­rück­gang um 30 Prozent oder mehr im Vergleich zum Referenz­mo­nat im Jahr 2019 vorliegt. Das Land hatte schon die Überbrü­ckungs­hil­fe I und II mit dem Unter­neh­mer­lohn flankiert. Anders als bisher ist dieser nun aber nicht mehr nach der Höhe des Umsatz­rück­gangs gestaf­felt, wie das Minis­te­ri­um weiter mitteilte.