STUTTGART — Das Landes­ka­bi­nett hat gestern (15. Dezem­ber) die Verlän­ge­rung und Auswei­tung weite­rer Hilfs­pro­gram­me zur Unter­stüt­zung von Unter­neh­men, Einzel­han­del, Start-ups und Soloselb­stän­di­gen in der Corona-Krise beschlos­sen. Damit können einige Landes­hil­fen auch über 2020 hinaus bis Juni 2021 beantragt werden. 

„Viele mittel­stän­di­sche Unter­neh­men müssen aktuell weiter­hin massi­ve Liqui­di­täts­eng­päs­se überbrü­cken. Die wirtschaft­li­chen Auswir­kun­gen der Corona-Pande­mie werden uns alle noch einige Monate beglei­ten. Deshalb verlän­gern wir unsere Program­me – ebenso wie der Bund – bis zum 30. Juni 2021“, erklär­te Wirtschafts­mi­nis­te­rin Dr. Nicole Hoffmeis­ter-Kraut angesichts der Kabinettsbeschlüsse.

„Start-up BW Pro-Tect“ wird verlän­gert und aufgestockt
Das Hilfs­pro­gramm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisen­ge­schüt­tel­te Start-ups wird bis 30. Juni 2021 verlän­gert und zudem um fünf Millio­nen Euro aufge­stockt. Damit stehen für das Programm nun insge­samt 30 Millio­nen Euro an Landes­mit­teln bereit. „Start-ups werden durch die Corona-Pande­mie noch stärker als andere Unter­neh­men in eine schwie­ri­ge Lage gebracht, denn sie sind beson­ders häufig auf Fremd­ka­pi­tal angewie­sen“, erklär­te Hoffmeis­ter-Kraut. Die Inves­to­ren seien in der Corona-Krise jedoch zurück­hal­ten­der gewor­den und Finanzierungsrunden
blieben aus.

„Der Schritt vom Proto­typ zum Markt­ein­tritt bedeu­tet unter norma­len Umstän­den oftmals schon für viele gute Geschäfts­ideen das Ende. Bedingt durch die Pande­mie verschärft sich die Situa­ti­on. Unser Programm setzt hier an, um Liqui­di­täts­eng­päs­se bis zur nächs­ten Finan­zie­rungs­run­de zu überbrü­cken.“ Es sei das Ziel der Landes­re­gie­rung, innova­ti­ve Gründungs­vor­ha­ben mit Wachs­tums­po­ten­zi­al in der Corona-Krise zu erhal­ten. „Wir brauchen nach der Krise engagier­te Gründe­rin­nen und Gründer, die unseren Wirtschafts­stand­ort innovie­ren. Dem tragen wir mit unserem heuti­gen Beschluss, ‚Start-up BW Pro-Tect‘ zu verlän­gern und auszu­wei­ten, Rechnung.“

Seit dem opera­ti­ven Start von „Start-up BW Pro-Tect“ Ende Juni 2020 konnten bereits rund 75 Start-ups eine Unter­stüt­zung in Höhe von rund zwölf Millio­nen Euro aus Landes­mit­teln und rund drei Millio­nen Euro von priva­ten Ko-Inves­to­ren erhal­ten. Weite­re 25 Start-ups befin­den sich im Auswahlprozess.

Krisen­be­ra­tung Corona wird verlän­gert und aufgestockt
Auch die Krisen­be­ra­tung Corona wird bis 30. Juni 2021 verlän­gert und um weite­re 1,8 Millio­nen Euro aufge­stockt. „Kleine und mittle­re Unter­neh­men, Soloselb­stän­di­ge und Angehö­ri­ge der Freien Berufe benöti­gen weiter­hin Unter­stüt­zung bei der Bewäl­ti­gung der Corona-Krise. Das sehen wir an der hohen Resonanz auf das Programm deutlich. Sie leiden unter den Auswir­kun­gen der Corona-Pande­mie durch massi­ve Einbrü­che bei den Umsät­zen, wegfal­len­de Aufträ­ge oder nicht recht­zei­ti­ge Liefe­rung von Vorpro­duk­ten. Das Ergeb­nis sind Liqui­di­täts­pro­ble­me bis hin zu drohen­den Insol­ven­zen“, stell­te Hoffmeis­ter-Kraut fest.

„Es ist ein wichti­ges Signal, dass wir den Betrie­ben und Selbstän­di­gen auch über den Dezem­ber hinaus Hilfe­stel­lung dabei geben können, ihre unter­neh­me­ri­sche Lage zu bewer­ten, die nächs­ten Schrit­te zu planen und Möglich­kei­ten der Liqui­di­täts­si­che­rung auszu­lo­ten.“ Neben perso­nen­be­zo­ge­nen Dienst­leis­tern und Soloselb­stän­di­gen, die das Programm überwie­gend in Anspruch nehmen, sei zuneh­mend auch eine verstärk­te Nachfra­ge aus dem produ­zie­ren­den Gewer­be und den unter­neh­mens­na­hen Dienst­leis­tun­gen zu verzeich­nen, ergänz­te die Minis­te­rin. „Häufig sind es kleine Betrie­be und Selbstän­di­ge, die sich an unsere Beratungs­diens­te wenden. Diese Möglich­keit möchten wir ihnen auch 2021 bieten.“

Die Krisen­be­ra­tung Corona wird von den Beratungs­diens­ten RKW Baden-Württem­berg, Beratungs- und Wirtschafts­för­de­rungs­ge­sell­schaft für Handwerk und Mittel­stand (BWHM) und DEHOGA Beratung und Unter­neh­mens­be­ra­tung Handel (UBH) durch­ge­führt. Pro Betrieb können bis zu vier kosten­lo­se Beratungs­ta­ge in Anspruch genom­men werden. Bisher standen bis zum Jahres­en­de Mittel in Höhe von 4,49 Millio­nen Euro zur Verfü­gung. Von dem daraus beauf­trag­ten Gesamt­kon­tin­gent von 4.600 Tagewer­ken wurden laut den Beratungs­diens­ten bereits über 3.300 Tagewer­ke bis Mitte Novem­ber in Anspruch genommen.

„Liqui­di­täts­kre­dit Plus“ wird verlängert
Das Kabinett hat zudem der Verlän­ge­rung des „Liqui­di­täts­kre­dit Plus“ bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt. Das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um und die L‑Bank bieten somit über die Jahres­wen­de hinaus ihren Liqui­di­täts­kre­dit mit zusätz­li­chem Tilgungs­zu­schuss an. „Mit dem Förder­pro­gramm können wir unseren an sich gesun­den Unter­neh­men mit einem Kapital­zu­schuss unter die Arme greifen und weiter­hin gezielt das Eigen­ka­pi­tal stärken. Damit tragen wir dazu bei, dass sie ihre Organi­sa­ti­ons- und Perso­nal­struk­tur auch während des coronabe­ding­ten Umsatz­rück­gangs aufrecht­erhal­ten und nach der Krise rasch wieder wie gewohnt agieren können“, erklär­te Hoffmeis­ter Kraut.

Beim „Liqui­di­täts­kre­dit Plus“ ergänzt die L‑Bank den bereits bestehen­den Liqui­di­täts­kre­dit von bis zu fünf Millio­nen Euro um einen Tilgungs­zu­schuss mit Eigen­ka­pi­tal­cha­rak­ter von zehn Prozent. Der maxima­le Tilgungs­zu­schuss liegt bei 300.000 Euro. Um den Liqui­di­täts­kre­dit Plus beantra­gen zu können, müssen Unter­neh­men unter anderem über ein grund­sätz­lich tragfä­hi­ges Geschäfts­mo­dell verfü­gen und einen prognos­ti­zier­ten, krisen­be­ding­ten Umsatz­rück­gang von 15 Prozent im Jahr 2020 bzw. 2021 aufweisen.