Günsti­ger Wohnraum ist rar. Die Politik bemüht sich, ihn zu erhal­ten. Deshalb will Grün-Schwarz mit dem Immobi­li­en­kon­zern Vonovia sprechen.

Wohnungs­bau­mi­nis­te­rin Nicole Razavi (CDU) sucht das Gespräch mit dem Immobi­li­en­kon­zern Vonovia, um die Mieter der frühe­ren LBBW-Wohnun­gen länger vor drasti­schen Mieterhö­hun­gen zu bewah­ren. Razavi sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stutt­gart; «Dazu werden wir mit der Eigen­tü­me­rin Gesprä­che führen mit dem Ziel, dass die Wohnun­gen insge­samt oder doch zumin­dest in Teilen länger­fris­tig als gebun­de­ner preis­güns­ti­ger Wohnraum erhal­ten werden können.» Der Chef des Mieter­bunds Baden-Württem­berg, Rolf Gaßmann, äußer­te sich skeptisch zu dem Vorha­ben der grün-schwar­zen Landesregierung.Er gehe nicht davon aus, dass sich Vonovia Gewinn­mög­lich­kei­ten nehmen lassen werde, sagte Gaßmann. «Das ist ein untaug­li­cher Versuch, grobe wohnungs­po­li­ti­sche Fehler der Vergan­gen­heit zu korrigieren.»

Im Jahr 2015 hatte Vonovia 19.800 Wohnun­gen überwie­gend in Baden-Württem­berg gekauft. Zuvor gehör­ten sie einer Tochter von Patri­zia Immobi­li­en. Das Unter­neh­men hatte Anfang 2012 einst 21.000 Wohnun­gen von der Landes­bank Baden-Württem­berg (LBBW) übernom­men. Damals waren Regelun­gen zum Schutz der Mieter in einer Sozial­char­ta verein­bart worden.

Eine Vonovia-Spreche­rin sagte, das Unter­neh­men sei gesprächs­be­reit, wenn es darum gehe, Preis- und Belegungs­bin­dun­gen zu verlän­gern, um dem angespann­ten Wohnungs­markt preis­güns­ti­gen Wohnraum zur Verfü­gung zu stellen. «Wir sind zuver­sicht­lich, dass wir hier auch entspre­chen­de Lösun­gen finden.»

Ein Spreche­rin von Razavi erläu­ter­te, der im grün-schwar­zen Koali­ti­ons­ver­trag formu­lier­te Vorstoß ziele darauf ab, die betrof­fe­nen Wohnun­gen länger­fris­tig als gebun­de­nen, preis­güns­ti­gen Wohnraum zu erhal­ten. Die öffent­lich-recht­li­chen Miet- und Belegungs­bin­dun­gen der Wohnun­gen sind demnach aufgrund von Rückzah­lun­gen der seiner­zeit gewähr­ten Förder­dar­le­hen Ende 2020 ausgelaufen.

Die Sozial­char­ta besagt, dass noch für fünf Jahre die Mietbin­dun­gen oder für acht Jahre die Belegungs­bin­dun­gen entspre­chend der ursprüng­li­chen Förde­rung angewen­det werden sollen. Auf das Ende dieser beiden Zeiträu­me bezie­he sich die Absicht der Landes­re­gie­rung, die betrof­fe­nen Wohnun­gen auch weiter bezahl­bar zu halten, teilte eine Spreche­rin von Razavi mit.