LINDAU – Wie überall in Deutsch­land, so steigt die Zahl der Neuin­fek­tio­nen im Landkreis Lindau seit Wochen konti­nu­ier­lich an. Erstmals hat der Landkreis heute die Schwel­le von 35 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen überschritten.

Diese Zahl gilt bundes­weit als Warnwert und die Landrats­äm­ter sind verpflich­tet, entspre­chen­de Maßnah­men zu ergrei­fen, um das Infek­ti­ons­ge­sche­hen möglichst wieder einzu­däm­men. Die Maßnah­men sind bayern­weit einheit­lich in der seit dem 17.10.2020 gelten­den Fassung der 7. Bayeri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung geregelt. „Bitte denken Sie daran: Es geht um unser aller Gesund­heit und jeder ist aufge­for­dert, verant­wor­tungs­voll zu handeln,“ mit diesem Aufruf wendet sich Landrat Elmar Stegmann an die Bürge­rin­nen und Bürger des Landkreises.

Im Landkreis Lindau gilt damit ab 19.10.2020 um 0:00 Uhr für zunächst 5 Tage (= bis 23.10.2020 um 24:00 Uhr):

• Eine Masken­pflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusam­men­kom­men. Das gilt insbe­son­de­re auf bestimm­ten, stark frequen­tier­ten Plätzen (z.B. Fußgän­ger­zo­nen, Markt­plät­ze), auf Begeg­nungs- und Verkehrs­flä­chen einschließ­lich Fahrstüh­len in allen öffent­li­chen sowie öffent­lich zugäng­li­chen Gebäu­den, in den Schulen (außer Grund­schu­len) und Bildungs­stät­ten auch im Unter­richt, für Zuschau­er bei sport­li­chen Veran­stal­tun­gen sowie durch­gän­gig auf Tagun­gen, Kongres­sen, Messen, in Freizeit­ein­rich­tun­gen, Kultur­stät­ten, Kinos und Theatern auch am Platz.

Als stark frequen­tier­te Plätze gelten im Landkreis Lindau (Boden­see) zunächst: Im Stadt­ge­biet von Lindau (Boden­see)

- alle öffent­lich zugäng­li­chen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließ­lich der Seebrücke

- alle öffent­lich zugäng­li­chen Flächen rund um den zentra­len Umstei­ge­punkt ZUP in der Anheg­ger­stra­ße zwischen Kolping­stra­ße und Ludwig-Kick-Straße 2

- der Berli­ner Platz einschließ­lich der abgehen­den Straßen bis zu 50 m ab dem Berli­ner Platz

- alle öffen­lich zugäng­li­chen Freiflä­chen rund um das Einkaufs­zen­trum Lindaupark

Ob diese Berei­che – ggf. auch in den weite­ren Landkreis­ge­mein­den – ausge­wei­tet werden wird nach Abstim­mung mit den Gemein­den noch entschieden.

• Ein Verbot der Abgabe von Speisen und Geträn­ken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastro­no­mie. In dieser Zeit darf auch an Tankstel­len und allen anderen Verkaufs­stel­len kein Alkohol verkauft werden. Auf den vom Landrats­amt festleg­ten stark frequen­tier­ten öffent­li­chen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsu­miert werden.

• Priva­te Feiern und Veran­stal­tun­gen, insbe­son­de­re Hochzei­ten, Geburts­ta­ge, Beerdi­gun­gen, Vereins- und Partei­sit­zun­gen u.ä. werden auf zwei Hausstän­de oder maximal 10 Perso­nen begrenzt. Dies gilt unabhän­gig davon, ob diese Treffen im priva­ten oder öffent­li­chen Raum stattfinden.

„Unser aller Ziel muss sein, die Anste­ckungs­ge­fahr zu reduzie­ren und die Infek­ti­ons­ket­ten schnell zu durch­bre­chen“, so Stegmann. So wurde beispiels­wei­se bereits letzte Woche das Hygie­ne­kon­zept für die Gastro­no­mie durch die Bayeri­sche Staats­re­gie­rung angepasst. Demnach ist durch den Gaststät­ten­be­trei­ber eine Dokumen­ta­ti­on mit Angaben von Namen und siche­rer Erreich­bar­keit (Telefonnr. oder E‑Mail-Adres­se bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufent­hal­tes zu führen. Eine Verlet­zung dieser Pflicht ist bußgeld­be­wehrt. In erlaub­nis­be­dürf­ti­gen Schank­wirt­schaf­ten hat sich jeder Gast einzeln zu regis­trie­ren. Der Gaststät­ten­be­trei­ber soll stich­punkt­ar­tig überprü­fen, ob die angege­be­nen Kontakt­da­ten vollstän­dig sind und ob diese offen­kun­dig falsche Angaben enthal­ten (Plausi­bi­li­täts­prü­fung). Gegebe­nen­falls sind die Gäste zur Nachbes­se­rung bzw. Korrek­tur aufzu­for­dern. Kommt es zu einer Infek­ti­on, so wird die Kontakt­nach­ver­fol­gung mit dieser Anpas­sung des Hygie­ne­kon­zepts für die Gastro­no­mie stark erleichtert.

Hinweis zum Corona-Testzen­trum im Landkreis Lindau:

Der Testbe­trieb ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Perso­nal von Schulen, Kinder­ta­ges­stät­ten und Pflege­ein­rich­tun­gen mit Arbeits­ort im Landkreis können sich dort testen lassen. Erkrank­te Perso­nen werden im Testzen­trum nicht getes­tet, sondern sollen direkt telefo­ni­schen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztli­chen Bereit­schafts­dienst (Tel. 116117) aufnehmen.

Allge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum Corona­vi­rus gibt das Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit unter der Nummer 09131 6808–5101.